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CSU-Landesgruppe / Hofbauer / Blank / Dr. Scheuer: Bahnprivatisierung nicht um jeden Preis - Eigentum des Bundes am Schienennetz muss gesichert sein

Geschrieben am 26-04-2007

Berlin (ots) - Zur geplanten Teilprivatisierung der Deutschen Bahn
AG erklären die Verkehrspolitiker der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag Klaus Hofbauer, Renate Blank und Dr. Andreas Scheuer:

Wir wollen eine Bahnprivatisierung, aber nicht um jeden Preis.
Kernforderung ist, dass das Eigentum des Bundes dauerhaft gesichert
ist. Nur, wenn der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers zur
Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG diese Forderung umsetzt,
werden wir ihm zustimmen können. Insgesamt gilt: Der Gesetzentwurf
muss sich am Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom
November 2006 orientieren und wird daran gemessen werden. Wir fordern
Bundesminister Tiefensee auf, dies bei der weiteren Erarbeitung des
Privatisierungsgesetzes zu berücksichtigen.

Nur durch das 100prozentige Eigentum des Bundes am Schienenetz und
die dazugehörigen wirksamen Einflussmöglichkeiten kann gewährleistet
werden, dass ausländische Investoren nicht über unser deutsches
Schienennetz bestimmen. Als äußersten Kompromiss können wir uns eine
vorübergehende Nutzung des Schienennetzes durch die Deutsche Bahn AG
für 10 Jahre vorstellen, wenn juristisch und finanziell zweifelsfrei
gesichert ist, dass der Bund anschließend automatisch sein Eigentum
zurückerhält. Andernfalls sind die verfassungsrechtlichen und
finanziellen Risiken für den Bund zu hoch.

Der Bund ist durch die Verfassung verpflichtet, ein
flächendeckendes Schienennetz zur Daseinsvorsorge vorzuhalten und
darf nicht in die Lage geraten, dass er durch einen Monopolisten
erpressbar wird. Wir teilen die Position der Monopolkommission, dass
wir mittelfristig eine klare Trennung von staatlichen und
unternehmerischen Aufgaben anstreben müssen. Der Gesetzentwurf muss
diese Möglichkeit der Trennung nach Ablauf der Laufzeit des Vertrags
mit der Deutschen Bahn AG eröffnen. Nur durch eine starke Stellung
als Eigentümer des Schienennetzes hat der Bund die Instrumente in der
Hand, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten. Auf jeden Fall
müssen die Rechte der Regulierungsbehörde im Hinblick auf den
erwünschten und notwendigen Wettbewerb mehr gestärkt werden als im
Gesetzesentwurf vorgesehen.

Weitere Anforderungen an das Privatisierungsgesetz:

Es ist unbedingt zu vermeiden, dass die Eisenbahninfrastruktur
zweimal durch den Bund, d. h. durch den Steuerzahler bezahlt wird.
Das ist bei der Berechnung des Wertausgleichs zu bedenken, den der
Bund bei der Rücknahme des Schienennetzes eventuell zu leisten hat.
Als wertsteigernd zugunsten der Deutschen Bahn AG dürfen nur die
Investitionen ins Schienennetz angerechnet werden, die das
Unternehmen selbst während der Laufzeit des Bewirtschaftungsvertrags
vorgenommen hat.

Eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung muss eine mindestens
einjährige Testphase im Echtbetrieb durchlaufen, bevor ein Börsengang
stattfinden kann. Im Gesetzestext sind die Qualitätsziele und
-verpflichtungen im Rahmen einer Qualitätssteuerung wirksam
auszugestalten. Das gilt auch für die Kontrollregelungen sowie
-mechanismen durch den Bund.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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