| | | Geschrieben am 25-04-2007 Lausitzer Rundschau: Kritik an Ethikrat-Vorschlag zu Organspende: Übertriebener Aufschrei
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 Cottbus (ots) - Selten ist sich Politik über Parteigrenzen hinweg
 so einig wie in dem Aufschrei über den Vorschlag des Nationalen
 Ethikrates zur Organspende. SPD und Grüne sehen das
 Selbstbestimmungsrecht bedroht, die CDU auch die Menschenwürde. Die
 Linkspartei steht nicht abseits und hält den Vorschlag des Ethikrates
 für verurteilungswürdig.
 Der Rat hatte jedoch nichts anderes vorgeschlagen, als das, was in
 der Mehrzahl der europäischen Länder gilt: die Widerspruchsregelung
 zur Organspende. Das bedeutet, die Entnahme von Organen hirntoter
 Menschen ist erlaubt, wenn der Betroffene nicht zu Lebzeiten oder
 seine Angehörigen am Totenbett widersprechen. Niemand wird Länder wie
 Österreich, Portugal, Frankreich, Griechenland und Finnland deshalb
 einen verantwortungslosen Umgang mit Menschenwürde und
 Selbstbestimmung vorhalten.
 In Deutschland, wo die Organentnahme nur bei ausdrücklicher
 Zustimmung möglich ist, wird jedoch allein der Vorschlag, über die
 Widerspruchsregelung zu diskutieren, sofort verteufelt. Dabei gibt es
 gute Gründe, den Vorschlag ernst zu nehmen. Bei Befragungen sind fast
 alle Bürger potenzielle Organspender, doch nur sehr wenige haben
 einen Spenderausweis. Die Organspende-Entscheidung wird in der
 Mehrzahl der Fälle den Angehörigen aufgeladen. Die sollen dann in dem
 Moment entscheiden, in dem sie den Tod eines geliebten Menschen
 verkraften müssen. Eine Widerspruchsregelung würde das Recht, Nein zu
 sagen, nicht einschränken. Es würde jedoch im öffentlichen
 Bewusstsein die Organspende zur Regel und die Ablehnung zur Ausnahme
 machen. Jetzt ist es in Deutschland umgekehrt.
 Angesichts der einhelligen Ablehnung des Vorschlags durch die Politik
 wird alles bleiben, wie es ist. Leider, angesichts von eintausend
 Menschen, die jährlich in diesem Land sterben, weil sie kein
 Spenderorgan bekommen. Solange man selbst oder ein naher Angehöriger
 nicht auf der Warteliste für ein lebensrettendes Organ steht, lässt
 sich das ganz gut verdrängen.
 
 Originaltext:         Lausitzer Rundschau
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