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Saarbrücker Zeitung: Hartz-IV-Empfänger müssen bei Geldgeschenken mit Leistungskürzungen und Strafen rechnen

Geschrieben am 18-04-2007

Saarbrücken/Berlin (ots) - Geldgeschenke zu Geburtstagen,
Weihnachten, aber auch Kommunion, Konfirmation oder Jugendweihe
können zu Kürzungen beim Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld
führen. Das bestätigte die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf
eine kleine Anfrage der Linksfraktion, über die die "Saarbrücker
Zeitung" in ihrer Donnerstagausgabe berichtet.

"Geldgeschenke sind den zuständigen Trägern stets anzuzeigen,
damit geprüft werden kann, ob der Beschenkte weiterhin hilfebedürftig
ist", betont die Regierung. Dabei sei es unerheblich, ob es sich um
Geldgeschenke zu wiederkehrenden oder einmaligen Anlässen handelt.
Wer leistungsrelevante Präsente nicht angebe, müsse mit einer
Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen. Außerdem drohe ein
Strafverfahren wegen Betrugs, falls das erlangte Geld bei weiteren
Antragstellungen verschwiegen werde.

Neben einer Bagatellgrenze von 50 Euro jährlich gebe es allerdings
spezielle Vermögensfreigrenzen für Kinder: Jedem minderjährigen Kind
werde ein Grundfreibetrag von 3100 Euro zuzüglich 750 Euro für
Anschaffungen eingeräumt. Erst, wenn das Gesamtvermögen des Kindes
durch das Geschenk 3850 Euro übersteige, läge keine
Hilfebedürftigkeit mehr vor.

Originaltext: Saarbrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=57706
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_57706.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/226 20 230


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