AOK für den Wettbewerb gut aufgestellt / Ab 1. April neue Wahlmöglichkeiten durch die Gesundheitsreform
Geschrieben am 30-03-2007 |   
 
    Bonn (ots) - Der Bundespräsident hat unterschrieben: Am 1. April  tritt das Gesetz für mehr Wettbewerb in der gesetzlichen  Krankenversicherung in Kraft. "Die AOK ist für den Wettbewerb gut  aufgestellt", sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes,  Dr. Hans Jürgen Ahrens. "Viele Leistungen, die jetzt Pflicht werden,  sind für AOK-Versicherte nicht neu. Wir nutzen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten, um unsere Leistungen auszubauen und Impulse für den  Wettbewerb zu setzen", so Ahrens. Die AOK starte mit einem  Komplett-Angebot individuell gestaltbarer Wahltarife in den  Kassen-Wettbewerb. Neu und besonders interessant für Mitglieder sei  ein Selbstbehalttarif, der Mitgliedern pro Jahr je nach Einkommen bis zu 600 Euro Bonus einbringen kann. Mit lediglich sieben Tarifstufen,  nach Einkommen gestaffelt, ist das Angebot laut Ahrens "besonders  transparent und übersichtlich".
     Mit der aktuellen Gesundheitsreform werde der Wind im Wettbewerb  spürbar schärfer wehen, der Markt der gesetzlichen  Krankenversicherung gerate zunehmend in Bewegung. Schließlich habe  der Gesetzgeber den Krankenkassen bewusst das Instrumentarium dafür  an die Hand gegeben, ihre Beitragssätze und Produkte stärker zu  differenzieren. "Als Marktführer wird die AOK dieses Instrumentarium  jetzt konsequent nutzen. Durch attraktive Angebote kann die AOK eine  gute Mischung aus allen gesellschaftlichen Gruppen versichern, von  Alleinerziehenden in 400-Euro-Jobs über junge Familien oder Rentner,  bis hin zu den Gutverdienern mit geringen Krankheitsausgaben",  unterstrich Ahrens.
     Wer mit seinem Einkommen über 3.500 Euro im Monat liegt und den  Selbstbehalttarif wählt, kann einen Jahresbonus von 600 Euro  erreichen. Arztbesuche in Verbindung mit einem Rezept für Arznei-  oder Heilmittel oder Krankenhaus-Aufenthalte vermindern den Bonus um  einen pauschalen Betrag. Aber nur wer mehrmals im Jahr eine ärztliche Behandlung mit Rezept braucht oder mehrmals im Krankenhaus war, hat  eine geringe Eigenleistung von 50 bis maximal 120 Euro zu tragen.  Ahrens erläuterte: "Wir möchten mit dem Tarif vermeiden, dass unsere  Mitglieder bei ihrer Gesundheit an der falschen Stelle sparen.  Arztbesuche ohne Rezept, Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen  rund um die Schwangerschaft werden nicht angerechnet. Sämtliche  Behandlungen der mitversicherten Familienangehörigen wirken sich  ebenfalls nicht auf den Bonus aus."
     Über den Selbstbehalttarif hinaus bietet die AOK weitere Tarife  und Prämienprogramme, die den Akzent stärker auf eine Belohnung  gesundheitsbewussten Verhaltens setzen. Die neuen Tarife müssen sich  durch Einsparungen selbst finanzieren - es findet keine  Quersubventionierung durch die normalen Beiträge statt. "Diesen  Ansatz des Gesetzgebers begrüßen wir auch ausdrücklich, da wir so  einerseits neue Elemente im Kassen-Wettbewerb nutzen können, ohne  andererseits die Solidarität unter unseren 25 Millionen Versicherten  zu verletzen. Wenn wir auf diesem Wege gesunde, gut verdienende  Mitglieder in der AOK-Gemeinschaft halten können, stabilisiert dies  unsere Finanzkraft. Das kommt allen zugute, auch und gerade jenen  Versicherten mit geringem Einkommen oder einem ungünstigeren  Gesundheitszustand."
     Weitere Informationen zur Gesundheitsreform unter:     www.aok-presse.de
  Originaltext:         AOK-Bundesverband Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8697 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8697.rss2
  Pressekontakt: AOK-Bundesverband Pressestelle Kortrijker Straße 1 53177 Bonn E-Mail: presse@bv.aok.de Internet: www.aok-bv.de
  Telefon 0228 843-309 Telefax 0228 843-507
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