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Neues Deutschland: zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Zulassung von Anti-Nazi-Symbolen

Geschrieben am 15-03-2007

Berlin (ots) - Bisher liefen junge Leute, die sich mit einem
zerbrochenen Hakenkreuz am Kragen zu ihrer Gesinnung bekannten,
doppelt Gefahr. Sie konnten an einer Ecke an ein paar Rechte geraten,
die sich davon provoziert sahen, und an der nächsten Ecke an einen
Polizisten, der sie wegen des Tragens verfassungsfeindlicher Symbole
anzeigte. Jugendliche sind am Eingang des Bundestages zurückgewiesen
worden - weil sie das durchgestrichene Hakenkreuz trugen.
Dass nunmehr Recht und gesunder Menschenverstand in dieser einen
Frage wieder in Einklang gebracht sind, kann man nur begrüßen. Dass
der gesunde Menschenverstand bisher des Saales verwiesen werden
durfte, weil ein verqueres Rechtsverständnis dafür die Handhabe bot,
macht über den guten Tag hinaus besorgt. Denn die Denunzierung
antifaschistisch motivierten Handelns, das sich schnell in einem Topf
mit »rechtem Extremismus« wiederfindet, wird bleiben.
Das ist der Haken. Der Beifall wirkt unangemessen laut, lässt die
Frage verstummen, wie es so weit kommen konnte. Die Bundesregierung
»qualifiziert« die Programme gegen Rechts dadurch, dass sie sie den
zivilgesellschaftlichen, meist linken, Initiativen aus der Hand
nimmt. Der Bundestag wird junge Antifaschisten weiter zurückweisen,
weil politische Symbole dort nicht erlaubt seien. Mangelnde
Sensibilität gegenüber dem noch gesunden Rechtsbewusstsein junger
Leute mit unwägbaren Folgen. Haken, die sich festsetzen.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
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Rückfragen bitte an:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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