| | | Geschrieben am 15-03-2007 Mitteldeutsche Zeitung: zu Anti-Nazi-Symbolen
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 Halle (ots) - Verfremdete Nazi-Symbole wie zum Beispiel dick
 durchgestrichene Hakenkreuze öffentlich zu tragen, ist erlaubt.
 Wichtig ist nur, dass sie klar als Protest-Symbole erkennbar sind.
 Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, in einer Demokratie seinen
 Protest gegen  Rechtsextreme so ausdrücken zu können. Aber es
 brauchte erst ein Urteil des Bundesgerichtshofes, um das
 höchstrichterlich zu garantieren. Damit ist gerade noch so der
 Skandal vermieden worden, sich gegenüber Neonazis lächerlich zu
 machen und zugleich alle demokratisch gesinnten Gegner vor den Kopf
 zu stoßen. Während die Rechtsradikalen unter dem Schutz der
 Meinungsfreiheit mit dumpfen Parolen auftreten können, wären ihre
 Gegner in ihrem Protest beschränkt und dafür sogar noch mit
 Geldstrafen belangt worden.
 
 Originaltext:         Mitteldeutsche Zeitung
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