| | | Geschrieben am 12-03-2007 Deutsche Umwelthilfe will Laufzeit von Klimakiller-Kraftwerken befristen
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 Berlin (ots) -
 
 - Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
 Pressemappe zum Download vor und ist unter
 http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
 
 Gipfelbeschlüsse von Brüssel erfordern entschlossenes Handeln zu
 Hause - DUH-Initiative soll bevorstehenden Bauboom bei Stein- und
 Braunkohlekraftwerken bremsen - Unbefristete Betriebsgenehmigungen
 nur noch für Gaskraftwerke mit bester verfügbarer Technik -
 Integration des Befristungsgebots ins geplante Umweltgesetzbuch -
 DUH-Bundesgeschäftsführer Baake unterbreitet Konzept in Schreiben an
 Bundesumweltminister Gabriel
 
 12. März 2007: Neu errichtete Braun- und Steinkohlekraftwerke
 sollen in Zukunft nur noch eine befristete Betriebsgenehmigung für
 einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten. Nach deren Ablauf kann die
 Betriebserlaubnis auf Antrag verlängert werden, sofern zu diesem
 Zeitpunkt die dann besten verfügbaren Technologien zur Minderung der
 Kohlendioxid-Emissionen zum Einsatz kommen. Das ist der Kern eines
 Vorschlags, den die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
 Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in einem Schreiben unterbreitet
 hat. Die Umweltorganisation reagiert mit ihrer Initiative auf ein
 beispielloses Ausbauprogramm in- und ausländischer Stromversorger,
 die in den kommenden Jahren in Deutschland 26 große Kohlekraftwerke
 errichten wollen. Würden alle geplanten oder bereits beantragten
 Projekte realisiert und dann über Jahrzehnte mit hohem
 Kohlendioxid-Ausstoß betrieben, könnte Deutschland seine angestrebten
 Minderungsziele nicht mehr umsetzen.
 
 "Gerade nach den Klimaschutz-Beschlüssen des EU-Gipfels von
 Brüssel müssen wir alle Festlegungen vermeiden, die Deutschland in
 der Zukunft aus der Rolle des Vorreiters in die des Bremsers
 zwingen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Die
 derzeitigen Kraftwerksplanungen stünden jeder mittel- und langfristig
 tragfähigen CO2-Minderungsstrategie diametral entgegen. Schon die
 Umsetzung des von Umweltminister Gabriel anvisierten Ziels, die
 Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent
 gegenüber 1990 zu reduzieren, erfordere nach der Erfüllung der
 Kiotoverpflichtung noch einmal eine Minderung um 234 Millionen Tonnen
 CO2 pro Jahr.
 
 Baake geht davon aus, dass sich der derzeitige Boom bei den
 erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und
 Geothermie fortsetzen und die wegen des Atomausstiegs wegfallenden
 nuklearen Stromerzeugungskapazitäten voraussichtlich voll
 kompensieren werde. Darüber hinausgehende CO2-Minderungen im
 Energiesektor müssten dann allerdings durch höhere Energieeffizienz
 und weitere Klimaschutzanstrengungen bei den fossilen Kraftwerken
 erzielt werden.
 
 Nach dem Konzept der Umwelthilfe sollen von der zehnjährigen
 Befristung der Betriebsgenehmigungen nur solche Kraftwerke betroffen
 sein, die mehr CO2 ausstoßen als mit der heute besten verfügbaren
 Technik notwendig wäre. Diesen Stand der Technik repräsentieren
 derzeit moderne Gaskraftwerke mit einem Wirkungsgrad um die 60
 Prozent. Sie emittieren pro Kilowattstunde etwa 365 Gramm CO2 und
 würden nach dem DUH-Konzept wie bisher unbefristet genehmigt. Neue
 Steinkohlekraftwerke stoßen dagegen rund 750 g CO2/kWh aus, aktuell
 gebaute Braunkohlekraftwerke sogar 950 g CO2/kWh. Baake: "Ob nach
 Ablauf der 10-Jahresfrist die heute viel diskutierte Technik der
 CO2-Abscheidung und -Lagerung (CCS) zur Verfügung steht und
 ökologisch verantwortet werden kann oder eine andere
 CO2-Minderungstechnik wissen wir nicht. Wichtig ist, dass der Einsatz
 von neuen Technologien dann durchgesetzt werden kann und nicht an
 Bestandsschutzargumenten aufgrund von unbefristeten
 Betriebsgenehmigungen für Braun- und Steinkohle-Kraftwerke
 scheitert."
 
 "Mit dem Umweltgesetzbuch steht eine Modernisierung des deutschen
 Umweltrechts auf der politischen Tagesordnung", sagte Cornelia Ziehm,
 Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. "Bei keinem anderen
 Umweltthema sind neues Denken und neue Instrumente dringlicher als
 beim Klimaschutz. Das DUH-Konzept ist geeignet, die staatliche
 Handlungsfähigkeit in der Klimapolitik für die kommenden Jahrzehnte
 zu sichern. Dem Gesetzgeber steht es frei, von dem bisher im
 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verankerten Konzept
 unbefristeter Genehmigungen Abschied zu nehmen. Das Umweltgesetzbuch
 mit dem Schwerpunkt eines neuen Anlagenzulassungsrechts bietet die
 Chance dafür. Unbefristete Genehmigungen für Klimakiller-Kraftwerke
 passen nicht mehr in die Zeit. Sie würden in zehn oder fünfzehn
 Jahren zudem mit Sicherheit zu einem Stilllegungsgezerre um veraltete
 Kohlekraftwerke und milliardenschwere Schadensersatzforderungen
 führen, wie wir es seit bald einer Dekade von den Atomkraftwerken her
 kennen", so Ziehm.
 
 Die DUH rechnet bei einer Abkehr von der Tradition unbefristeter
 Genehmigungen mit großen Widerständen bei den Kraftwerksbetreibern.
 Sie müssten überwunden werden: "Es ist nicht länger hinnehmbar, dass
 Unternehmen angesichts der Jahrhundertherausforderung des
 Klimawandels allein aufgrund kurzfristiger Rentabilitätsüberlegungen
 Brennstoffe einsetzen, bei deren Verstromung die doppelten bis
 dreifachen CO2-Frachten ausgestoßen werden als heute in fossilen
 Kraftwerken notwendig. Wir erwarten eine starke Lenkung der
 Investitionen in Richtung erneuerbare Energien und Erdgas", sagte
 Baake. An die Bundesregierung appellierte er, den derzeitigen
 beispiellosen Rückenwind für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik
 nicht nur auf der internationalen Bühne, sondern auch im eigenen Land
 für wirkliche Schritte hin zu einer "grünen Industriepolitik" zu
 nutzen.
 
 Die DUH unterbreitet ihren Vorschlag vor dem Hintergrund, dass
 derzeit von deutschen und ausländischen Unternehmen bundesweit 26
 Braun- und Steinkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von bis zu
 26.000 Megawatt geplant werden. Werden diese Kraftwerke realisiert
 und anschließend etwa 7.500 Stunden pro Jahr betrieben, ergibt sich
 eine jährliche Klima-Belastung der Atmosphäre von etwa 150 Millionen
 Tonnen Kohlendioxid. Die Leistung der geplanten Kraftwerke entspricht
 etwa einem Fünftel der in Deutschland derzeit insgesamt installierten
 Kraftwerksleistung (inklusive erneuerbare Energieanlagen), ihre
 Kohlendioxid-Emissionen aber mehr als der Hälfte des allen
 Kraftwerken in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2012 zugestanden
 Klimagasausstoßes. Dieser Anteil würde sich naturgemäß weiter
 dramatisch erhöhen, wenn die Kraftwerke über Jahrzehnte ohne
 technische Veränderungen am Netz blieben, während der CO2-Ausstoß
 insgesamt aufgrund der zu erwartenden internationalen Verpflichtungen
 ständig weiter sinken muss.
 
 Originaltext:         Deutsche Umwelthilfe e.V.
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
 
 Pressekontakt:
 Für Rückfragen:
 Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
 Berlin; Tel.: 030 258986-0; Mobil: 015155016943, E-Mail: baake@duh.de
 
 Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
 Markt 4, 10178 Berlin Tel.: 030 258986-0, Mobil: 0160 5337376,
 E-Mail: ziehm@duh.de
 
 Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-0, Mobil: 0171 5660577,
 E-Mail: rosenkranz@duh.de
 
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