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Deutsche Umwelthilfe will Laufzeit von Klimakiller-Kraftwerken befristen

Geschrieben am 12-03-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Gipfelbeschlüsse von Brüssel erfordern entschlossenes Handeln zu
Hause - DUH-Initiative soll bevorstehenden Bauboom bei Stein- und
Braunkohlekraftwerken bremsen - Unbefristete Betriebsgenehmigungen
nur noch für Gaskraftwerke mit bester verfügbarer Technik -
Integration des Befristungsgebots ins geplante Umweltgesetzbuch -
DUH-Bundesgeschäftsführer Baake unterbreitet Konzept in Schreiben an
Bundesumweltminister Gabriel

12. März 2007: Neu errichtete Braun- und Steinkohlekraftwerke
sollen in Zukunft nur noch eine befristete Betriebsgenehmigung für
einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten. Nach deren Ablauf kann die
Betriebserlaubnis auf Antrag verlängert werden, sofern zu diesem
Zeitpunkt die dann besten verfügbaren Technologien zur Minderung der
Kohlendioxid-Emissionen zum Einsatz kommen. Das ist der Kern eines
Vorschlags, den die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in einem Schreiben unterbreitet
hat. Die Umweltorganisation reagiert mit ihrer Initiative auf ein
beispielloses Ausbauprogramm in- und ausländischer Stromversorger,
die in den kommenden Jahren in Deutschland 26 große Kohlekraftwerke
errichten wollen. Würden alle geplanten oder bereits beantragten
Projekte realisiert und dann über Jahrzehnte mit hohem
Kohlendioxid-Ausstoß betrieben, könnte Deutschland seine angestrebten
Minderungsziele nicht mehr umsetzen.

"Gerade nach den Klimaschutz-Beschlüssen des EU-Gipfels von
Brüssel müssen wir alle Festlegungen vermeiden, die Deutschland in
der Zukunft aus der Rolle des Vorreiters in die des Bremsers
zwingen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Die
derzeitigen Kraftwerksplanungen stünden jeder mittel- und langfristig
tragfähigen CO2-Minderungsstrategie diametral entgegen. Schon die
Umsetzung des von Umweltminister Gabriel anvisierten Ziels, die
Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent
gegenüber 1990 zu reduzieren, erfordere nach der Erfüllung der
Kiotoverpflichtung noch einmal eine Minderung um 234 Millionen Tonnen
CO2 pro Jahr.

Baake geht davon aus, dass sich der derzeitige Boom bei den
erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und
Geothermie fortsetzen und die wegen des Atomausstiegs wegfallenden
nuklearen Stromerzeugungskapazitäten voraussichtlich voll
kompensieren werde. Darüber hinausgehende CO2-Minderungen im
Energiesektor müssten dann allerdings durch höhere Energieeffizienz
und weitere Klimaschutzanstrengungen bei den fossilen Kraftwerken
erzielt werden.

Nach dem Konzept der Umwelthilfe sollen von der zehnjährigen
Befristung der Betriebsgenehmigungen nur solche Kraftwerke betroffen
sein, die mehr CO2 ausstoßen als mit der heute besten verfügbaren
Technik notwendig wäre. Diesen Stand der Technik repräsentieren
derzeit moderne Gaskraftwerke mit einem Wirkungsgrad um die 60
Prozent. Sie emittieren pro Kilowattstunde etwa 365 Gramm CO2 und
würden nach dem DUH-Konzept wie bisher unbefristet genehmigt. Neue
Steinkohlekraftwerke stoßen dagegen rund 750 g CO2/kWh aus, aktuell
gebaute Braunkohlekraftwerke sogar 950 g CO2/kWh. Baake: "Ob nach
Ablauf der 10-Jahresfrist die heute viel diskutierte Technik der
CO2-Abscheidung und -Lagerung (CCS) zur Verfügung steht und
ökologisch verantwortet werden kann oder eine andere
CO2-Minderungstechnik wissen wir nicht. Wichtig ist, dass der Einsatz
von neuen Technologien dann durchgesetzt werden kann und nicht an
Bestandsschutzargumenten aufgrund von unbefristeten
Betriebsgenehmigungen für Braun- und Steinkohle-Kraftwerke
scheitert."

"Mit dem Umweltgesetzbuch steht eine Modernisierung des deutschen
Umweltrechts auf der politischen Tagesordnung", sagte Cornelia Ziehm,
Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. "Bei keinem anderen
Umweltthema sind neues Denken und neue Instrumente dringlicher als
beim Klimaschutz. Das DUH-Konzept ist geeignet, die staatliche
Handlungsfähigkeit in der Klimapolitik für die kommenden Jahrzehnte
zu sichern. Dem Gesetzgeber steht es frei, von dem bisher im
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verankerten Konzept
unbefristeter Genehmigungen Abschied zu nehmen. Das Umweltgesetzbuch
mit dem Schwerpunkt eines neuen Anlagenzulassungsrechts bietet die
Chance dafür. Unbefristete Genehmigungen für Klimakiller-Kraftwerke
passen nicht mehr in die Zeit. Sie würden in zehn oder fünfzehn
Jahren zudem mit Sicherheit zu einem Stilllegungsgezerre um veraltete
Kohlekraftwerke und milliardenschwere Schadensersatzforderungen
führen, wie wir es seit bald einer Dekade von den Atomkraftwerken her
kennen", so Ziehm.

Die DUH rechnet bei einer Abkehr von der Tradition unbefristeter
Genehmigungen mit großen Widerständen bei den Kraftwerksbetreibern.
Sie müssten überwunden werden: "Es ist nicht länger hinnehmbar, dass
Unternehmen angesichts der Jahrhundertherausforderung des
Klimawandels allein aufgrund kurzfristiger Rentabilitätsüberlegungen
Brennstoffe einsetzen, bei deren Verstromung die doppelten bis
dreifachen CO2-Frachten ausgestoßen werden als heute in fossilen
Kraftwerken notwendig. Wir erwarten eine starke Lenkung der
Investitionen in Richtung erneuerbare Energien und Erdgas", sagte
Baake. An die Bundesregierung appellierte er, den derzeitigen
beispiellosen Rückenwind für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik
nicht nur auf der internationalen Bühne, sondern auch im eigenen Land
für wirkliche Schritte hin zu einer "grünen Industriepolitik" zu
nutzen.

Die DUH unterbreitet ihren Vorschlag vor dem Hintergrund, dass
derzeit von deutschen und ausländischen Unternehmen bundesweit 26
Braun- und Steinkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von bis zu
26.000 Megawatt geplant werden. Werden diese Kraftwerke realisiert
und anschließend etwa 7.500 Stunden pro Jahr betrieben, ergibt sich
eine jährliche Klima-Belastung der Atmosphäre von etwa 150 Millionen
Tonnen Kohlendioxid. Die Leistung der geplanten Kraftwerke entspricht
etwa einem Fünftel der in Deutschland derzeit insgesamt installierten
Kraftwerksleistung (inklusive erneuerbare Energieanlagen), ihre
Kohlendioxid-Emissionen aber mehr als der Hälfte des allen
Kraftwerken in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2012 zugestanden
Klimagasausstoßes. Dieser Anteil würde sich naturgemäß weiter
dramatisch erhöhen, wenn die Kraftwerke über Jahrzehnte ohne
technische Veränderungen am Netz blieben, während der CO2-Ausstoß
insgesamt aufgrund der zu erwartenden internationalen Verpflichtungen
ständig weiter sinken muss.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0; Mobil: 015155016943, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin Tel.: 030 258986-0, Mobil: 0160 5337376,
E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-0, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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