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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe verwirft heimliche Gentests Klarheit für die Väter

Geschrieben am 13-02-2007

Cottbus (ots) - Bin ich hintergangen worden? Ist das wirklich mein
Kind? Solche Fragen werden nicht nur in billigen Talkshows gestellt.
Auch jenseits der reißerischen Verpackung wollen zweifelnde Väter
wissen, woran sie sind. Formaljuristisch willigen sie mit dem
Trauschein automatisch auch in die Vaterschaft ein. Daran wird sich
kaum jemand stören, solange die Partner miteinander glücklich sind.
Nur scheint im Leben leider nicht immer nur die Sonne. Keimt beim
permanenten Streit auch noch der Verdacht, im familiären Nest liege
ein Kuckuckskind, ist der Frieden nur noch schwer zu retten. Sich
wenigstens darüber Klarheit verschaffen zu wollen, liegt also in der
Natur der Sache. Doch genau an dieser Stelle hat der deutsche
Rechtsstaat hohe Hürden aufgestellt. Ohne ausdrückliches
Einverständnis der Mutter darf der Mann keine Gewissheit über seine
biologische Vaterschaft erlangen. Zehntausende Männer lassen sich und
die Kinder deshalb heimlich darauf testen. Nur ist die Erkenntnis im
Grunde genommen wertlos, weil sie vor keinem deutschen Gericht
Bestand hat.
Diese Rechtspraxis haben nun auch die Karlsruher Richter in letzter
Instanz bestätigt. Der eigentliche Wert ihres Urteils besteht
freilich darin, es nicht dabei zu belassen. Vielmehr sollen die
heimlichen Tests künftig überflüssig werden. Dazu haben die Richter
dem Gesetzgeber aufgetragen, die hohen Hürden für den Mann zur
legalen Klärung der Vaterschaft deutlich niedriger zu legen. Bislang
war es so, dass das Recht des Mannes auf Gewissheit über seine
biologische Vaterschaft hinter dem Persönlichkeitsrecht des Kindes
auf informelle Selbstbestimmung zurück stehen musste. Viele mochten
dabei schon immer den Kopf geschüttelt haben, denn die Hoheit des
Kindes über seine genetischen Daten ist eher etwas für akademische
Diskussionen. Dagegen lehrt die praktische Erfahrung, dass Mütter ihr
Einverständnis zum Vaterschaftest nicht selten deshalb verweigern,
weil sie um den Verlust eventueller Unterhaltsansprüche fürchten
müssen. Überdies wäre zu fragen, ob das Kind nicht auch einen
Informationsanspruch darauf hat, wer sein biologischer Vater ist.
Genau diesem Rechtsempfinden haben die Karlsruher Juristen nun
Vorfahrt eingeräumt.
Künftig dürften Streitigkeiten zur Vaterschaft deshalb wohl weniger
über die Gerichte ausgetragen werden. Weiß doch die Frau von
vornherein, dass der Mann vergleichsweise problemlos einen Gentest
erwirken kann. Und noch etwas macht das Urteil deutlich: Anders als
bisher soll eine erwiesene Nicht-Vaterschaft keinen Einfluss auf die
juristische Position des Partners zum Kind haben. Heute kann dem Mann
bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung jeglicher Kontakt zum Kind
verwehrt werden. Auch das wird den Interessen vieler Väter und Kinder
nicht gerecht. Wie sich die verfassungsrichterliche Klarheit auf
kriselnde Beziehungen auswirkt, ist freilich nicht Sache der
Juristen. Damit müssen die Partner selbst zu recht kommen.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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