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LVZ: Leipziger Volkszeitung zu Vaterschaftstest-Urteil

Geschrieben am 13-02-2007

Leipzig (ots) - Von Roland HeroldZahlväterWenn man Schätzungen
glauben darf, werden in Deutschland jährlich bis zu 70 000 so
genannte Kuckuckskinder in fremde Nester gesetzt. Rund 50 000
Vaterschaftstests versuchen im Gegenzug genau das aufzuhellen. Jeder
einzelne Fall ist dabei an Menschen geknüpft, die von Gefühlen wie
Angst, Misstrauen und letztlich auch Enttäuschung erschüttert werden.
Und die häufig wider besseren Wissens ohnmächtig bleiben müssen. Weil
Scheinväter hier zu Lande bisher zu Zahlvätern degradiert sind.
Das aber soll sich nun ändern. Die Karlsruher Richter haben mit ihrem
Urteil in dieser Frage sowohl Realitätssinn als auch Augenmaß und
Sensibilität bewiesen. Und damit die Hoffnung auf ein Stück
Normalität genährt. Wenn heute bereits die Männer ganzer Ortschaften
nach Sexualdelikten zum DNA-Test antreten, um Klarheit zu erlangen,
dann sollte es auch bei einem so sensiblen Thema wie den
Kuckucks-kindern möglich sein, quälende Zweifel auszuräumen.
Im Gegensatz zum Urteil aus dem Jahre 2005, als lediglich die
Verwertung heimlicher Tests in Gerichtsverfahren abgelehnt und eine
vermeintliche informationelle Selbstbestimmung des Kindes konstruiert
wurde, ist Karlsruhe diesmal einen wichtigen Schritt weiter gegangen.
Jetzt lautet die Lesart:Keinem Vater kann es zugemutet werden, dass
ihm ein Kind untergeschoben wird, für das ein anderer verantwortlich
zeichnet. Die Prüfung des Sachverhalts muss allerdings offiziell
erfolgen.
Damit holen die Richter das bisher praktizierte Verfahren aus der
Grauzone in die Legalität. Sie sind außerdem bemüht, die Interessen
aller Beteiligten zu berücksichtigen. Denn bei Zweifeln an der
biologischen Abstammung des Nachwuchses ist es weder einem Vater
zuzumuten, dass er für etwas zahlt, für das er nicht verantwortlich
ist, noch einer Mutter, dass ihre vermeintliche Untreue heimlich
überprüft wird.
Schon gar nicht darf ein Kind dabei zum Opfer werden. Das war bisher
beispielsweise dann der Fall, wenn bei erwiesener nicht vorhandener
Vaterschaft Männer plötzlich jegliches Sorge-, Umgangs- und
Unterhaltsrecht für die vertrauten Sprösslinge verloren und sich
quasi per Gesetz lossagen mussten. Ein Bruch der Familie, der so
nicht gewollt sein konnte. Hier wird der Gesetzgeber künftig
Spielräume lassen müssen, die eine Lösung im Interesse aller
Beteiligten ermöglicht. Familientragödien sind dabei auch künftig
nicht ausgeschlossen. Doch ist nach dem Karlsruher Richterspruch die
Aussicht auf einen Sieg der Vernunft gestiegen.
Jetzt liegt der Ball im Feld von Bundesjustizministerin Zypries. Denn
die Bundesregierung wird von Karlsruhe in die Pflicht genommen, Wege
aufzuzeigen, damit eine biologische Abstammung unkompliziert
überprüft werden kann. Die Zeit dafür ist nicht so reichlich
bemessen. Dass in der großen Koalition die Meinungen über heimliche
Vaterschaftstests nun schon wieder auseinandergehen, ist der Sache
deshalb eher hinderlich.
@r.herold@lvz.de

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Redaktion

Telefon: 0341/218 11558


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