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Gehb/Voßhoff: Worten müssen jetzt schnell Taten folgen

Geschrieben am 13-02-2007

Berlin (ots) - Zu der aktuellen Diskussion um den
gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der nachträglichen
Sicherungsverwahrung erklären der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB und die
brandenburgische Rechtspolitikerin, Andrea Voßhoff MdB:

In Sachen nachträgliche Sicherungsverwahrung besteht dringender
gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die aufgrund der
höchstrichterlichen Rechtsprechung entstandene Regelungslücke, nach
der gefährliche Gewalttäter weder mit der Verurteilung originär noch
nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sie
ihre Straftaten vor 1995 im Beitrittsgebiet verübt haben, muss jetzt
unverzüglich geschlossen werden. Nicht nur der brandenburgische
Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und seine Justizministerin
Beate Blechinger (CDU) haben insoweit ein rasches Tätigwerden des
Gesetzgebers eingefordert. Auch die Justizministerin des Landes
Sachsen-Anhalt Angela Kolb (SPD) hat im Dezember 2005 in einem
offenen Brief an die Bundesjustizministerin anlässlich der durch die
höchstrichterliche Rechtsprechung erzwungenen Haftentlassung eines in
ihrem Zuständigkeitsbereich einsitzenden gefährlichen Gewalttäters
auf den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf hingewiesen. Dem
Vernehmen nach stehen in einigen Ländern im Beitrittsgebiet weitere
vergleichbare Fälle auch in der näheren Zukunft an.

Alle politisch Verantwortlichen haben bislang bekundet und auch
beklagt, dass insoweit eine nicht hinnehmbare Regelungslücke
entstanden ist. Diesen Worten müssen nunmehr schnell Taten folgen.

Die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher
in einer Sondersitzung beschlossen, darauf zu dringen, dass der
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung der Sicherungsverwahrung
bereits in der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in
erster Lesung und in der darauffolgenden Woche im Rechtsausschuss
beraten wird. Die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages kann und
muss sich dabei angesichts der Dringlichkeit auf die Regelung der
Fälle mit Bezug zum Beitrittsgebiet beschränken. Nur auf diese Weise,
nicht aber mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den die
Bundesjustizministerin seit langem angekündigt, aber immer noch nicht
vorgelegt hat, kann realistischerweise das Gesetzgebungsverfahren bis
Ende März abgeschlossen werden. Der Bevölkerung ist es nicht
zumutbar, nur im Hinblick auf eine "umfassende Lösung" aller Probleme
im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung die Regelung
dieser dringenden Fallkonstellation auf die lange Bank zu schieben.
Eine "umfassende Lösung" kann in dem ohnehin anstehenden
Gesetzgebungsvorhaben der Koalition zur Sicherungsverwahrung in Ruhe
angegangen werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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