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Gehb: Vaterschaftsanfechtung lebensnah regeln

Geschrieben am 13-02-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Verwertung von heimlichen
Vaterschaftstests erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Nach dem heutigen Urteil sollte der Gesetzgeber schnell zu einer
neuen und lebensnahen Regelung der Vaterschaftsanfechtung schreiten
und die derzeit unbefriedigende Situation für die betroffenen Männer
ändern. Dabei sind die Anforderungen zur Einleitung eines
Anfechtungsverfahrens hinsichtlich der Darlegungslast deutlich
abzusenken und ohne Veto-Recht anderer Verfahrensbeteiligter
auszugestalten. Bei der notwendigen Neuregelung sollte mit der
gerichtlichen Klärung der biologischen Vaterschaft ebenfalls eine
Entkopplung von der juristischen Vaterschaft (§ 1599 BGB)
erfolgen, so dass die rechtlichen Bande zwischen Kind und
"Scheinvater" nicht wie bisher automatisch zerschnitten werden. Dem
"Scheinvater" sollte also die Möglichkeit erhalten bleiben, auch nach
einer seiner Vaterschaft ausschließenden Entscheidung die juristische
Vaterschaft beizubehalten.

Allerdings werden mit einer solch neuen Verfahrensausgestaltung
die heimlichen - besser: anonymen - Vaterschaftstests ihre Bedeutung
jenseits ihrer gerichtlichen Verwertbarkeit nicht verlieren: Um sich
zunächst allein selbst Gewissheit über die eigene aber angezweifelte
Vaterschaft zu verschaffen, ohne gleich durch Einleitung eines
förmlichen öffentlichen Verfahrens den Familienfrieden unheilbar zu
zerstören, wird der anonyme Abstammungstest für Männer gleichwohl
attraktiv bleiben. Gerade zum Schutz des Familienfriedens sollten
anonyme Abstammungstests entmystifiziert werden. Gänzlich
unverständlich bliebe es hingegen, wenn der "gehörnte, zur
Unterhaltszahlung für ein Kuckuckskind verpflichtete Zahlvater" für
die Nutzung eines anonymen Abstammungstests auch noch mit einer
Freiheitsstrafe belegt würde - fiat iustitia pereat mundus.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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