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Lausitzer Rundschau: BGH verbietet Online-Durchsuchungen Bundestrojaner im Licht

Geschrieben am 05-02-2007

Cottbus (ots) - Staatsorgane, die im Schatten durch Täuschung,
Betrug und Irreführung ohne genaue Rechtsgrundlage ihre Bürger
ausspionieren können - wollen wir das? Nein, entschieden jetzt
besonnene Bundesrichter und schoben die als Bundestrojaner bekannt
gewordene Spionagesoftware wieder zurück in die dunklen Waffenkammern
der Geheimdienste. Vorerst. Denn zunächst sind vernünftige
Grundregeln für die Überwachung von privaten Heimrechnern notwendig.
Eine Durchsuchung ist bisher als offen zu vollziehende
Ermittlungsmaßnahme geregelt. Das heißt: Die Kontrolle der
Privatsphäre - beispielsweise einer Wohnung - muss unter Zeugen
stattfinden. Ein Trojaner ist jedoch eine Schadsoftware, die ohne
Wissen des Computer-Besitzers automatisch persönliche Daten auf der
Festplatte durchstöbert.
Dass heute niemand ohne eine Information an den Betroffenen in dessen
Wohnung eindringen darf, um in Schreibtisch und Bücherregal zu
wühlen, ist ein Segen des Rechtsstaates.
So soll es auch im Zeitalter der elektronischen Schreibtische
bleiben. Genau das ist die entscheidende Nachricht aus Karlsruhe.
Richtig ist: Straftätern darf im elektronischen Netz kein
rechtsfreier Raum gelassen werden. Doch jedem, der ein Siegel an der
privaten Datenhaustür bricht, gehört bei viel Licht auf die Finger
geschaut.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47069.rss2

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Lausitzer Rundschau

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Fax: 0355/481247
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