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SoVD begrüßt Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu Kriegsopferrente

Geschrieben am 24-01-2007

Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die Grundrente
von Kriegsbeschädigten nicht zur Bemessung von
Krankenversicherungsbeiträgen herangezogen werden darf. Damit hat das
Gericht die Auffassung des SoVD bestätigt, dass die Grundrente eine
Wiedergutmachung für im 2. Weltkrieg erlittene Verletzungen und
Gesundheitsschäden ist. Von der Grundrente nach dem
Bundesversorgungsgesetz (BVG) dürfen auch bei freiwillig Versicherten
keine Krankenkassenbeiträge abgezogen werden.

Das ist eine gute Nachricht für Kriegsbeschädigte. Die Grundrente
bleibt unangetastet. Die Entscheidung gilt auch für weitere
Personengruppen, die mit einer Grundrente nach dem
Bundesversorgungsgesetz entschädigt werden wie Soldaten,
Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte und
politische Häftlinge der früheren DDR.

Im konkreten Fall hatte der SoVD ein Mitglied vertreten, das
freiwillig versichert ist. Die Krankenkasse wollte auch die
Grundrente aus der Kriegsopferversorgung zur Beitragsbemessung
heranziehen. Die Krankenkasse hat den entsprechenden Bescheid noch in
der mündlichen Verhandlung zurückgezogen, nachdem das
Bundessozialgericht in einem vorangegangenen, gleich gelagerten
Verfahren bereits ein eindeutiges Urteil gesprochen hatte.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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