Deutsche Umwelthilfe zieht gegen irreführende Werbung für Golf GTD vor Gericht
Geschrieben am 28-08-2009 |   
 
    Berllin (ots) - Volkswagen AG bejubelt in Anzeigen neuen  Power-Golf mit einem Spritverbrauch von angeblich 5,3 Liter/100 km  "und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h" -  DUH-Geschäftsführer Resch wirft VW-Chef Winterkorn vor, er rufe zum  "Rasen für den Klimaschutz" auf - Einstweilige Verfügung gegen VW  beim Landgericht Braunschweig beantragt
     Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat gegen die Volkswagen AG  wegen grob irreführender Werbung eine Einstweilige Verfügung beim  Landgericht Braunschweig beantragt. Die dem Rechtsstreit  zugrundeliegende Anzeige, in der der neue Golf GTD angepriesen wird,  verstößt nach Überzeugung der Umwelt- und  Verbraucherschutzorganisation gegen das Gesetz gegen den unlauteren  Wettbewerb (UWG). Die Anzeige, die unter anderem in Stern und Focus  erschienen ist, soll künftig nicht mehr gedruckt werden dürfen.  Andernfalls drohen VW für jeden Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu  250.000 Euro, ersatzweise auch bis zu sechs Monate Ordnungshaft gegen den VW-Chef.
     Auslöser des Streits ist  eine Anzeige, in der der Diesel-Golf  unter der Überschrift "Ändern Sie nicht Ihren Fahrstil, ändern Sie  Ihr Auto" eine Steilküsten-Straße entlang brettert. Im Anzeigentext  wird für den Golf GTD unter anderem mit den Worten geworben, sein  "2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur  5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h". Die Aussage sei "falsch und irreführend", argumentiert die  DUH, weil der Golf GTD nach Testberichten in Fachzeitschriften im  Höchstgeschwindigkeitsbereich nicht 5,3 Liter, sondern deutlich über  10 Liter auf 100 km verbraucht.
      "Winterkorn leistet sich mit dieser Anzeige den zynischsten  Beitrag aller Autobauer zur aktuellen Klimadebatte", begründete  DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Vorgehen der DUH gegen die Golf-GTD Werbung. "Volkswagen suggeriert, dass ein geringer  Spritverbrauch auch bei 222 km/h Höchstgeschwindigkeit möglich sei.  Das ist der Aufruf zum Rasen für den Klimaschutz." Statt auf eine  runderneuerte Modellpolitik setze VW im Schatten der Klimakrise auf  suggestive Falschaussagen, um die Kunden weiterhin zum Kauf von  Fahrzeugen zu bewegen, die bei der beworbenen lustbetonten Fahrweise  unnötig hohe CO2-Emissionen verursachten. Langfristig werde diese  Strategie Volkswagen mehr Kunden kosten als die aktuelle  Wirtschaftskrise, prophezeite Resch. Der Konzern beweise mit der  instinktlosen Werbung, dass in Wolfsburg "immer noch nicht verstanden worden ist, was die Stunde geschlagen hat."
     VW hatte zuvor die Unterschrift unter eine von der DUH geforderte  Unterlassungserklärung mit der Begründung verweigert, das Unternehmen habe in der Anzeige lediglich die Angaben gemacht, die die  Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verlange. Außerdem  wüssten die Kunden, dass diese Angaben sich nicht auf die  Höchstgeschwindigkeit beziehen. In Wirklichkeit suggeriert die  Werbung jedoch mit der verbalen Verknüpfung von Verbrauch (5,3 l/100  km) und Höchstgeschwindigkeit (222 km/h) durch die Worte "und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von ..." bewusst, es sei der  Verbrauch bei Höchstgeschwindigkeit gemeint.
     "Dem Autokunden zu unterstellen, er kenne alle Details der  Spritverbrauchsberechnung, ist abgehoben und realitätsfern.  Umweltpolitisch wäre zwar zu wünschen, dass der Kraftstoffverbrauch  bei Höchstgeschwindigkeiten ermittelt wird, der Normalbürger weiß  jedoch selten bis nie, dass dem nicht so ist", sagte DUH-Anwalt Remo  Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Volkswagen müsse  seriöser mit seinen Spritverbrauchswerten umgehen. Wer heute noch  kleine technische Fortschritte beim Kraftstoffverbrauch mit der  Werbung für Höchstgeschwindigkeiten seiner Autos verknüpfe, werde  nicht nur vor Gericht scheitern, sondern auch in der Öffentlichkeit  und letztlich bei den Kunden.
     Die Anzeige finden sie unter www.duh.de http://www.duh.de/uploads/media/VW_Golf_GTD-Anzeige_FOCUS_Nr33_100820 09.pdf
  Originaltext:         Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
  Pressekontakt: Für Rückfragen: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178  Berlin, Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail:  resch@duh.de
  Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,  Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030-88472-80, Mobil:  0171-2435458, klinger@geulen.com
  Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,  10178 Berlin, Mobil: 01715660577, Tel.: 0302400867-0, Fax:  0302400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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