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VhU zur Entscheidung des VGH Kassel im Hauptsacheverfahren Flughafenausbau / Fasbender: "Wir begrüßen die Ausbaubestätigung, empfehlen dennoch der Landesregierung den Gang zum Bundesverwaltungsgericht

Geschrieben am 21-08-2009

Frankfurt am Main (ots) - Die Vereinigung der hessischen
Unternehmerverbände (VhU) nimmt die Entscheidung des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs über die Nachtflüge im Hauptsacheverfahren
zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main mit großem Unverständnis zur
Kenntnis. "Wir unterstützen Minister Posch in seiner Absicht, den
gültigen Planfeststellungsbeschluss bis zum Bundesverwaltungsgericht
zu verteidigen, damit die Zahl der Ausnahmen vom Nachtflugverbot
zwischen 23 und 5 Uhr nicht verringert werden muss. Einen
Weltflughafen nachts dicht zu machen, kostet tausende Arbeitsplätze
in der Logistikbranche, weil Frankfurt nicht länger seine Funktion
als Verkehrsdrehscheibe erfüllen könnte", erklärte Volker Fasbender,
Hauptgeschäftsführer der VhU. Der Planfeststellungsbeschluss sei ein
vernünftiger Kompromiss zwischen den berechtigten
Lärmschutzinteressen der Anwohner und den Notwendigkeiten der
Luftverkehrswirtschaft.

Der VhU-Hauptgeschäftsführer zeigte sich insgesamt aber
"zufrieden" mit dem Ergebnis des Hauptsacheverfahrens, da erneut die
Rechtmäßigkeit des Flughafenausbaus aufgrund seiner "überragenden
gesamtwirtschaftlichen und verkehrlichen Bedeutung für Frankfurt, für
die Rhein-Main-Region und für Deutschland insgesamt" unterstrichen
worden sei. Fasbender: "Die VGH-Entscheidung zeigt auch, wie richtig
es war, mit dem Bau bereits zu beginnen. So wurde keine Zeit
vergeudet. Die Chancen stehen gut, dass die neue Landebahn genau dann
fertig wird, wenn der nächste Wirtschaftsaufschwung kommt."

Originaltext: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/23296
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_23296.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ulrich Kirsch
Tel. 069 95808-150
E-Mail: ukirsch@vhu.de


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