Bundestagswahl: Hinweise für Blinde und zum barrierefreien Wählen
Geschrieben am 19-08-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Bei der Bundestagswahl 2009 können blinde und  sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme mit Hilfe von  Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer  Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden  die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des  Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV)  ausgegeben. Auch für Wahlberechtigte mit anderen körperlichen  Beeinträchtigungen gibt es Möglichkeiten zur Erleichterung der  Stimmabgabe. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme  in einem Wahllokal ihres Wahlkreises mit barrierefreiem Zugang  abgeben oder sich bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson  unterstützen lassen.
     Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl  2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die  Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die  Bundesregierung erstattet.
     Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten  oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist  dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum  Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als  Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und  sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine  oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.  Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder  mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf  dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.
     Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese -  auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - anfordern über:
     - die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56 (0,14  Euro/ Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die  Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt,
     - oder direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste  am Ende dieser Pressemitteilung ersichtlich sind.
     Wahlberechtigte mit Gehbehinderungen können sich bei ihrem  Kreiswahlleiter erkundigen, welche Wahllokale in ihrem Wahlkreis  einen barrierefreien Zugang anbieten. Wenn ihr eigenes Wahllokal  nicht barrierefrei zugänglich ist, können sie einen Wahlschein  beantragen und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen  Wahllokal in ihrem Wahlkreis ihre Stimme abgeben. Selbstverständlich  können sie - wie alle Wahlberechtigten - auch per Briefwahl wählen.  Beim Antrag auf Briefwahl muss im Gegensatz zu früheren  Bundestagswahlen kein wichtiger Grund mehr angegeben werden, warum  das Wahllokal am Wahltag nicht aufgesucht werden kann.
     Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen  Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu  kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal durch eine andere Person unterstützen lassen. Diese Hilfsperson kann der Wähler frei bestimmen,  beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Die  Hilfsperson darf nur die Wünsche des Wählers erfüllen und ist  verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des  anderen geheimzuhalten. Weitere Vorgaben sind im Wahlschein und im  Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt, das den Briefwahlunterlagen  beigefügt ist.
     Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und  sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos  Stimmzettelschablonen zur Verfügung: Baden-Württemberg - Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim 	Tel: 06 21 / 40 20 31 - Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg 	Tel: 07 61 / 3 61 22 - Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e. V. in  Stuttgart 	Tel: 07 11 / 2 10 60-0 Bayern - Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München 	Tel: 0 89 / 5 59 88-0 Berlin - Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e.  V. 	Tel: 0 30 / 8 95 88 - 0 Brandenburg - Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus 	Tel: 03 55 / 2 25 49 Bremen - Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V. in Bremen 	Tel: 04 21 / 32 77 33 Hamburg - Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V. 	Tel: 0 40 / 20 94 04 - 0 Hessen - Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am  Main 	Tel: 0 69 / 15 05 96 - 6 Mecklenburg-Vorpommern - Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in  Rostock 	Tel: 03 81 / 77 89 80 Niedersachsen - Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover 	Tel: 05 11 / 51 04 - 0 Nordrhein-Westfalen - Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e.V. in Detmold 	Tel: 0 52 31 / 63 00 - 0 - Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch 	Tel: 0 21 59 / 96 55 - 0 - Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund 	Tel: 02 31 / 55 75 90 - 0 Rheinland-Pfalz - Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in  Mainz 	Tel: 0 61 31 / 6 93 97 36 Saarland - Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Nalbach 	Tel: 0 68 38 / 36 62 Sachsen - Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e. V. in Dresden 	Tel: 03 51 / 8 09 06 11 Sachsen-Anhalt - Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in  Magdeburg 	Tel: 03 91 / 2 89 62 39 Schleswig-Holstein - Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in  Lübeck 	Tel: 04 51 / 40 85 08 - 0 Thüringen - Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Gera 	Tel: 03 65 / 8 32 22 73
     Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn, Telefon: (0611) 75-2317, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
  Originaltext:         Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
  Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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