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Medizinische Versorgung von Diabetes-Typ-2-Patienten gesichert / G-BA schützt Solidargemeinschaft vor überteuerten Pharmapreisen

Geschrieben am 18-07-2006

Siegburg (ots) - Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung
von Diabetes-Typ-2-Patienten bleiben grundsätzlich nur dann zu Lasten
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig, wenn
sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Das hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) heute in Siegburg beschlossen. Das angestrebte
Behandlungsziel einer guten medizinischen Versorgung von
Diabetes-Typ-2-Patienten ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig und
derzeit wesentlich kostengünstiger zu erreichen.

In begründeten, durch den G-BA definierten Ausnahmen können durch
den Vertragsarzt kurzwirksame Insulinanaloga weiterhin zu Lasten der
Krankenkassen verordnet werden, etwa wenn ein Patient allergisch auf
Humaninsulin reagiert. Diese Ausnahme gilt auch für Patienten, bei
denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate
Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit
kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt. Eine solche
Ausnahme gilt auch für Patienten, bei denen aufgrund
unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit
kurzwirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.

"Die Behandlung von Patienten mit Diabetes-Typ-2 kann mit
Humaninsulin ebenso zweckmäßig erfolgen wie mit einem kurzwirksamen
Insulinanalogon. Bei der Entscheidungsfindung des G-BA ging es einzig
und allein um die Frage, ob es für diese Patienten bei der Behandlung
mit einem kurzwirksamen Insulinanalogon einen belegten Zusatznutzen
gibt, der den deutlich höheren Preis rechtfertigt. Die Belege hierfür
hat die pharmazeutische Industrie bisher nicht vorlegen können.
Deshalb musste der G-BA im Interesse von vielen Millionen gesetzlich
krankenversicherten Menschen und Beitragszahlern die Kostenbremse
ziehen", sagte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA. "Der Ausschuss
sichert mit dieser vom Preis abhängigen Einschränkung die Versorgung
von Diabetes-Typ-2-Patienten und wird zugleich seiner Verantwortung
gerecht, die er für die dauerhafte Finanzierbarkeit medizinisch
notwendiger Leistungen der GKV trägt."

Hintergrund des Beschlusses:
Mit dem Beschluss setzt der G-BA eine Nutzenbewertung des
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) zu kurzwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes-Typ-2 (so
genannte Altersdiabetes) in die Arzneimittel-Richtlinie um. Diese
regelt verbindlich die Einzelheiten einer medizinisch notwendigen und
wirtschaftlichen ärztlichen Behandlungs- und Verordnungsweise.

Der Beschluss des G-BA entspricht dem Regelungszweck des Gesetzes,
nach dem die Richtlinien für die Sicherung der ärztlichen Versorgung
die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche
Versorgung der Versicherten bieten sollen. Rechtliche Grundlage ist
auch das in diesem Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung
der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG), das im
Hinblick auf eine Senkung der Arzneimittelausgaben der GKV eine
sofortige und bessere Ausrichtung an dem tatsächlichen medizinischen
Versorgungsbedarf der Patienten anstrebt und dem G-BA hierzu
entsprechende Regelungskompetenz zuweist.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur
Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der
Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Beschlusstext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in
Kürze im Internet auf der Seite
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=56 veröffentlicht.


Hintergrund "Insulinanaloga":
Insulinanaloga sind Abwandlungen des Hormons Insulin, die wie
Humaninsulin den Blutzucker-Spiegel senken. Sie sind in Deutschland
seit etwa zehn Jahren auf dem Markt. Insulinanaloga sind in der
Struktur dem Insulin ähnlich aufgebaute Hormone und können bis zu 30
Prozent teurer sein als Humaninsulin. Als Humaninsulin wird die
synthetische Nachbildung des körpereigenen, natürlichen Hormons
Insulin bezeichnet. Schätzungen zu Folge wurden im Jahr 2004 etwa 200
000 Diabetes-Typ-2 Patienten in Deutschland mit Insulinanaloga
behandelt.


Hintergrund "Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)":
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste
Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte,
Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in
Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen
Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen
Versorgung von der GKV erstattet werden. Rechtsgrundlage für die
Arbeit des G-BA ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Den gesundheitspolitischen Rahmen der medizinischen Versorgung in
Deutschland gibt das Parlament durch Gesetze vor. Aufgabe des G-BA
ist es, innerhalb dieses Rahmens einheitliche Vorgaben für die
konkrete Umsetzung in der Praxis zu beschließen. Die von ihm
beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher
Normen und sind für alle Akteure der GKV bindend.

Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen
Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den
diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische
Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem
Pflichtkatalog der Krankenkassen. Zudem hat der G-BA weitere wichtige
Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der
Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Versorgung.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.g-ba.de.

Originaltext: G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62954
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62954.rss2


Pressekontakt:
Kai Fortelka
Kommunikationsreferent
Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und
Krankenkassen (G-BA)
Auf dem Seidenberg 3a
D-53721 Siegburg
PF 1763
Mobil: +49(0)172/2860596


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