Uhl: BDSG-Novelle erschwert illegalen Datenhandel
Geschrieben am 12-08-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen Fälle von illegalem  Datenhandel erklärt der innenpolitische Sprecher der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
     Mit unserer Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, die zum 1.  September 2009 in Kraft treten wird, haben wir deutliche  Verbesserungen im Kampf gegen den illegalen Datenhandel erreicht.
     So werden die Befugnisse der Datenschutz-Aufsichtsbehörden  gestärkt. Bisher konnten die Aufsichtsbehörden nur technische  Vorkehrungen zum Schutz gegen Datenmissbrauch anordnen. In Zukunft  können sie die illegale Erhebung oder die rechtswidrige Weitergabe  von Daten untersagen oder die Löschung von rechtsmissbräuchlich  erhobenen Daten anordnen.
     Darüber hinaus haben wir den Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auf bis zu 300.000 Euro angehoben. Insgesamt  wurden acht Bußgeldtatbestände eingeführt oder erweitert.
     Erstmals wird im Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich  klargestellt, dass unrechtmäßige Gewinne abgeschöpft werden können.
     Ein besonders wichtiger Punkt ist die Einführung stärkerer  Sorgfaltspflichten für den Auftraggeber im Falle der  Auftragsdatenverarbeitung:
     Wenn ein Auftraggeber aus Kostenersparnisgründen einen  ausländischen Billiganbieter mit der Verwaltung sensibler Daten wie  zum Beispiel Kontodaten beauftragt, muss die Ausgestaltung des  Auftrags konkret und im Einzelnen nachvollziehbar gefasst werden. So  hat der Auftraggeber sich über die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers zu vergewissern. Zudem sind die Datenschutzmaßnahmen zu dokumentieren und vom Auftraggeber fortlaufend zu kontrollieren. Bei  datenschutzrechtlichen Verstößen trägt der Auftraggeber die  Verantwortung. Der Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten ist in  Zukunft bußgeldbewehrt und unterliegt der Möglichkeit der  Gewinnabschöpfung.
     Gleichwohl bleibt festzustellen, dass es hier um Fälle illegalen  Datenverkaufs und damit um kriminelle Handlungen geht, gegen die auch in Zukunft kein absoluter Schutz garantiert werden kann. Es ist nun  Sache der Strafverfolgungsbehörden, den illegalen Datenhandel  entsprechend zu ahnden.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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