München missachtet EU-Urteil zur Feinstaubbelastung
Geschrieben am 11-08-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert Ausdehnung der  Umweltzone auf die Landshuter Allee - Weiterhin zu hohe  Feinstaubbelastung in der Landshuter Allee - Grenzwerte für  Schadstoffbelastung durch Dieselruß und verkehrsbedingten Feinstaub  mehrfach überschritten - Stadt München missachtet Urteil des  Europäischen Gerichtshofs - Stadt und Behörden unterlassen  Gesundheitsschutz der Bevölkerung
     Die Landshuter Allee in München ist auch in diesem Jahr eine der  am stärksten mit Feinstaub belasteten Straßen Deutschlands. Der  zulässige Grenzwert für Dieselruß und andere verkehrsbedingte  Feinpartikel wurde nach den vom Umweltbundesamt veröffentlichten  Messungen an mehr als 35 Tagen überschritten. Damit hätte die Stadt  München laut EU-Recht längst einschreiten müssen und kurzfristige  Maßnahmen zur Schadstoffminderung beschließen und umsetzen müssen.  Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert daher von der Stadt  München die kurzfristige Ausdehnung der Umweltzone auf die Landshuter Alle und unterstützt einen Anwohner der Landshuter Allee, der  Oberbürgermeister Christian Ude in einem heute versendeten Brief  hierzu formal auffordert. Bisher endet die Umweltzone unmittelbar vor der Landshuter Allee, die Teil des Mittleren Rings in München ist. In einem weiteren Schreiben an die Regierung von Oberbayern wird  beantragt, den Luftreinhalteplan der Stadt entsprechend zu ändern.  Sollte der Luftreinehalteplan nicht geändert werden, fordert die DUH  die zeitliche Sperrung der Landshuter Allee für den Straßenverkehr.  "Ein Anwohner der Landshuter Allee hat beim Europäischen Gerichtshof  das Recht auf saubere Luft erwirkt, allein die Stadt München schert  sich nicht darum", sagte Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.  Resch nannte das Verhalten der Münchner Politik und Behörden  "unverantwortlich" und erinnerte daran, dass laut  Weltgesundheitsorganisation bis zu 70.000 vorzeitige Todesfälle  allein in Deutschland durch Feinstaub verursacht werden. Resch  forderte die Stadt daher ebenfalls auf, "offensiver als bisher für  die Nachrüstung mit Dieselfiltern" zu werben. Bis Ende des Jahres  bekommen Halter von Dieselfahrzeugen 330 Euro vom Staat als Förderung bar erstattet.
     "Die Stadt München verstößt gegen ein Urteil des Europäischen  Gerichthofs. Das Gericht hat entschieden, dass die Städte alle  zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um so schnell wie möglich  wieder zu einer Einhaltung der Grenzwerte zu gelangen. Es ist  unerträglich, wenn die Landshuter Allee über ein Jahr nach der  Urteilsverkündung immer noch nicht zur Umweltzone Münchens zählt.  Ebenso unverständlich ist es, dass die in der Innenstadt Münchens  geltende Umweltzone deutlich zurückhaltender mit Fahrverboten umgeht  als die weniger von Schadstoffen betroffenen Städte Hannover und  Berlin", sagte Dr. Remo Klinger, DUH-Prozessbevollmächtigter und  Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Klinger hatte  2008 das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für einen  Münchner Bürger geführt und vertritt nun einen weiteren Anwohner der  Landshuter Allee. Sollte die Stadt München und/oder die Regierung von Oberbayern nicht auf die Anträge eingehen, kündigte Klinger Klage an. Er setzte den Behörden eine Frist von sechs Wochen zur Bearbeitung  der Anträge.
  Originaltext:         Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
  Pressekontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,  10178 Berlin; Mobil: 01713649170, resch@duh.de
  Dr. Remo Kinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030-88472-80, klinger@geulen.com
  Ulrike Fokken , Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe  e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030-24 00 867-86,  Mobil: 0151 - 55 01 70 09, fokken@duh.de
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