pafl: Liechtenstein und das Vereinigte Königreich unterzeichnen Abkommen zur steuerlichen Legitimation britischer Finanzplatzkunden
Geschrieben am 11-08-2009 |   
 
    Vaduz (ots) - - Einigung auf ein gemeinsames Verfahren zur  geordneten rechtsstaatlichen Durchsetzung vergangener und zukünftiger Steueransprüche - Besonders vorteilhafte Konditionen bei  Selbstdeklaration britischer Steuerpflichtiger zwischen 2010 und 2015
     Regierungschef Klaus Tschütscher und Minister Stephen Timms,  Financial Secretary to the Treasury, unterzeichnen am heutigen  Dienstag ein Abkommen über die Zusammenarbeit in Steuerfragen. Die  zwei Staaten einigten sich auf ein gemeinsames Modell zur  grenzüberschreitenden Kooperation mit dem Ziel der geordneten  rechtsstaatlichen Durchsetzung vergangener und zukünftiger  Steueransprüche. Das Abkommen sieht für den Zeitraum von 2010 bis  2015 besondere Konditionen bei der Selbstdeklaration von Kunden des  Finanzplatzes Liechtenstein vor, die im Vereinigten Königreich  steuerpflichtig sind. Im Gegenzug verpflichtet sich Liechtenstein zur Sicherstellung der Steuerkonformität von britischen  Finanzplatzkunden.
     "Dieses Abkommen stellt eine pragmatische Lösung dar, die alle  Beteiligten, Kunden, Finanzintermediäre und die Vertragsstaaten auf  konstruktive Weise mit einbezieht", sagte Regierungschef Klaus  Tschütscher. "Dort wo OECD-Standardlösungen bei der internationalen  Steuerkooperation an Grenzen stossen, braucht es einen  massgeschneiderten Ansatz, der Rechtssicherheit schafft und dabei  gewachsene Strukturen und gegenseitige Interessen berücksichtigt."
     Für Liechtenstein gelten mit diesem neuen Abkommen besonders  vorteilhafte Konditionen bei der Selbstdeklaration britischer  Finanzplatzkunden. Verglichen mit der angekündigten britischen  Steuernachzahlungsregelung ("New Disclosure Opportunity") beinhalten  die Bedingungen in Liechtenstein unter anderem eine verkürzte Frist  zur Bemessung ausstehender Steueransprüche sowie die Möglichkeit der  Inanspruchnahme einer Pauschalbesteuerung. Das Programm wird  bestehenden und auch neuen Kunden des liechtensteinischen  Finanzplatzes bis zum Jahr 2015 zur Verfügung stehen. Britische und  liechtensteinische Behörden können diesen Kunden auf der Grundlage  des heutigen Abkommens gemeinsam Hilfestellung bei Steuerfragen  leisten.
     "Damit schaffen wir für den Finanzplatz stabile und verlässliche  Rahmenbedingungen und für den Kunden die Möglichkeit, eine attraktive Option zu nutzen", sagte Regierungschef Klaus Tschütscher.
     Das Vereinigte Königreich verpflichtet sich mit dem Abkommen  ausserdem, weder den liechtensteinischen Finanzsektor noch die  liechtensteinische Wirtschaft in irgendeiner Weise einzuschränken  oder zu diskriminieren. Über dieses Abkommen hinaus haben sich beide  Staaten auch darauf verständigt, Verhandlungen über den Abschluss  eines Doppelbesteuerungsabkommens aufzunehmen. "Damit wurde eine  zentrale Forderung der liechtensteinischen Regierung zur Stärkung  internationaler Marktzugänge des Wirtschaftsstandortes erfüllt",  sagte Klaus Tschütscher.
     Liechtenstein hat den EU-Staaten bereits im Juni 2008 den  OECD-Standard in der internationalen Kooperation in  Steuerangelegenheiten im Rahmen von entsprechenden bilateralen  Abkommen angeboten. Am 12. März 2009 hat die liechtensteinische  Regierung dieses Angebot ausgeweitet und den  OECD-Steuerkooperationsstandard als weltweit verbindlich anerkannt.  Seither hat der liechtensteinische Landtag einstimmig das im Dezember 2008 mit den USA abgeschlossen Steuerinformationsabkommen (TIEA)  angenommen und damit den Weg zur Implementierung freigemacht. Die  liechtensteinische Regierung hat darüber hinaus ein TIEA mit  Deutschland und ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem weiteren  OECD-Staat paraphiert sowie der Umsetzung des OECD-Standards im  multilateralen EU-Betrugsbekämpfungsabkommen zugestimmt. Dieses  Abkommen wird derzeit von EU-Gremien beraten.
     Mit dem Abschluss des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich  macht die liechtensteinische Regierung deutlich, dass sie die  Erklärung vom 12. März 2009 zur internationalen Steuerkooperation  konsequent umsetzt.
     Die Abkommenstexte sind im Internet unter www.liechtenstein.li  veröffentlicht.
     English Version:
     Liechtenstein and United Kingdom sign agreement to ensure tax  compliance of British clients
     - Agreement of joint procedure for orderly implementation of past  and future tax claims - Particularly favourable conditions for  self-declaration of  British taxpayers between 2010 and 2015
     Vaduz, 11 August 2009 - Today, Tuesday, Prime Minister Klaus  Tschütscher and the Rt Hon Stephen Timms MP, Financial Secretary to  the Treasury, will sign an agreement on cooperation in tax matters.  The two countries have agreed on a joint model for cross-border  cooperation to ensure a due process for past and future tax claims.  For the period between 2010 and 2015, the agreement provides special  conditions to encourage the self-declaration of clients of  Liechtenstein's financial service industry with tax arrears in the  UK. In return, Liechtenstein commits itself to ensure tax compliance  of British clients.
     "This agreement sets out a pragmatic path that includes in a  cooperative way all parties involved: clients, financial  intermediaries and both governments", said Prime Minister Klaus  Tschütscher. "Where the effectiveness of international cooperation in tax matters through OECD standard solutions reaches a limit, we  pursued a tailor-made approach. One that ensures legal certainty and  helps bridging the individual interests involved."
     This new agreement provides for particularly favourable conditions for the self-declaration of clients with tax arrears in the UK.  Compared with the announced British New Disclosure Opportunity for  tax payers (NDO), the conditions in Liechtenstein include amongst  others a reduced period for assessing outstanding tax claims and the  option of flat-rate taxation. The Liechtenstein programme will run  until 2015. It is available for existing clients as well as new  clients. Based on today's agreement, British and Liechtenstein  authorities will work together to provide guidance on the tax  treatment of customers of Liechtenstein financial intermediaries.
     "With this agreement we are creating a stable and reliable  regulatory framework and for the client the possibility to make use  of an attractive option", said Prime Minister Tschütscher.
     Within this framework, the UK will not in any way seek to restrict or discriminate against Liechtenstein's financial services or its  economy. Beyond this agreement, the two States will take up  negotiations on a double taxation agreement. "This meets a central  demand of the Liechtenstein Government to strengthen the  international market access of our industry," said Klaus Tschütscher.
     In June 2008, Liechtenstein had already offered EU states the OECD standard on international cooperation in tax matters within the  framework of bilateral agreements. On 12 March 2009, the  Liechtenstein Government expanded this offer and recognised the OECD  standard as a binding global standard. Since then Liechtenstein  Parliament unanimously adopted the Tax Information Exchange Agreement (TIEA) with the US of December 2008 and thus paved the way for its  implementation. The Liechtenstein government has also initialled a  TIEA with Germany, as well as a double taxation agreement with  another OECD country. Moreover, the Liechtenstein Government has  agreed to the inclusion of the OECD standard in the multilateral  Anti-Fraud Agreement with the EU. This agreement is currently being  deliberated within EU institutions.
     With the conclusion of the agreement with the UK, the  Liechtenstein Government demonstrates the consistent implementation  of its 12 March 2009 Declaration.
     The text of the agreements has been published on the internet at  www.liechtenstein.li
  Originaltext:         Presse- + Informationsamt Liechtenstein Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/57868 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_57868.rss2
  Pressekontakt:
  Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit / Government Spokesperson's Office Tel. + 423 236 74 61 E-Mail: press@liechtenstein.li Web: www.liechtenstein.li
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