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Götz: Kommunen in Europa stärken

Geschrieben am 30-06-2009

Berlin (ots) - Zur grundsätzlichen Billigung des EU-Reformvertrags
von Lissabon durch das Bundesverfassungsgericht erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz
MdB:

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann Deutschland
grundsätzlich grünes Licht für die konsequente Fortsetzung des
europäischen Integrationsprozesses geben. Das liegt im Interesse der
deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Schließlich ist der
Vertrag auch ein Schutzschild gegen die wiederholten Versuche der
Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, die
Handlungsfreiheit der Kommunen einzuschränken.

Der EU-Vertrag achtet ausdrücklich die kommunale Selbstverwaltung.
Er bezieht die Kommunen in die europäische Subsidiaritäts- und
Verhältnismäßigkeitskontrolle mit ein und baut die
Konsultationsrechte der kommunalen Spitzenverbände in der EU aus.
Hervorzuheben ist auch die verbindliche Einführung von
Folgenabschätzungsverfahren, vor allem mit Blick auf die
administrativen und finanziellen Folgen der EU-Gesetzgebung und
Politik auf die kommunale Ebene.

Die Handschrift der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 unter
Bundeskanzlerin Angela Merkel ist noch klar erkennbar: Der Vertrag
bekennt sich zu einem Europa, das Politikbereiche, bei denen eine
europäische Regulierung eher hinderlich ist, den Mitgliedsstaaten,
ihren Regionen und ihren Kommunen überlässt.

Jetzt gilt es auf nationaler Ebene die erforderliche Stärkung der
parlamentarischen Integrationsverantwortung in Form eines
Begleitgesetzes rasch umzusetzen. Die Union ist dazu bereit.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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