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Südwest Presse: Kommentar zum Wahlrecht

Geschrieben am 29-06-2009

Ulm (ots) - Die SPD will den Konflikt um die notwendige Reform des
Wahlrechts nun also doch nicht auf die Spitze treiben, um des lieben
Koalitionsfriedens willen. Doch welche Sanktionsmöglichkeiten hätte
die Union denn gehabt, wenn sich die Genossen entschlossen hätten, am
Freitag im Bundestag dem Gesetzentwurf der Grünen zuzustimmen? Glaubt
jemand ernsthaft, die Kanzlerin würde deshalb die SPD-Minister
entlassen und die letzten drei Monate bis zur Wahl ohne
parlamentarische Mehrheit regieren, noch dazu in dieser Krise?
Eine gute Figur haben beide Parteien im Streit um die Überhangmandate
nicht gemacht. Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den
Auftrag zur Änderung des Wahlrechts erteilt. Hätten sich Union und
SPD, zusammen mit der Opposition, gleich an die Arbeit gemacht, wäre
es möglich gewesen, eine Regelung, die in Karlsruhe bestehen kann,
bis zum Ende dieser Wahlperiode zu beschließen. Offenkundig aber
waren sich die Parteistrategen nicht ganz einig, wem das geltende
Recht ein letztes Mal mehr nutzen könnte. Daher wurde wie so oft auf
Zeit gespielt.
Sicher war es allzu großzügig von den Verfassungsrichtern, dem
Bundestag eine Frist bis 2011 zu gewähren. Das dient allen, die jetzt
eine Entscheidung in letzter Minute blockieren, als bequemer Vorwand,
besonders der Union, die wohl auf die meisten Überhangmandate am 27.
September hoffen darf.
Die SPD hat den Mund gespitzt und nicht gepfiffen. Ihr ging es eher
um öffentliche Aufregung, nicht aber um die Sache selbst. Das Ansehen
der parlamentarischen Demokratie pflegt die Koalition auf diese Weise
sicher nicht.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
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Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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