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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Vereinsrecht:

Geschrieben am 28-06-2009

Bielefeld (ots) - Millionen Menschen kennen die Situation: Im
Verein stehen Vorstandswahlen an, aber viele Mitglieder kommen erst
gar nicht oder suchen Ausflüchte, warum sie einen Posten nicht
übernehmen können. Neben Verantwortungsscheu, Bequemlichkeit oder
Zeitdruck bildete das Haftungsrecht bislang den Hauptgrund für die
Enthaltsamkeit. Wer für Fehler mit seinem Privatvermögen geradestehen
soll, überlegt es sich dreimal. Und wer es dennoch wagt, der sagt
ganz offen, wenn auch überspitzt: »Mit einem Bein steht ein
Vereinsvorsitzender immer im Gefängnis.«
Diese Hürde für ehrenamtliches Engagement wollen Union und SPD
beiseite räumen. Gut so! Der Bundestag sollte sofort zustimmen.
Natürlich: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, muss zur
Rechenschaft gezogen werden. Aber doch nicht die, die nur das Beste
für ihren Verein und die Mitglieder im Auge haben, sich aber in
juristischen Fallstricken verheddert haben.
Der Staat entlastet die Vorstände auch aus einem egoistischen Grund:
Wer sich eine Rekordverschuldung aufbürdet, muss irgendwann bei
Kultur-, Sport-, Brauchtums- oder Jugendförderung sparen. Und dann
müssen Ehrenamtliche in die Bresche springen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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