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Rheinische Post: Kommentar: Weitreichendes Recht für Patient

Geschrieben am 18-06-2009

Düsseldorf (ots) - Bei dem Versuch, das Ende des Lebens per Gesetz
zu regeln, hat das Parlament in Berlin eine missglückte Vorstellung
gegeben. Sechs Jahre lang haben die Abgeordneten über ein Gesetz zur
Patientenverfügung debattiert, um sich schließlich über die
Geschäftsordnung zu zanken. Dieses wichtige und hochsensible Thema
hätte mehr Nachdenklichkeit als Taktik bedurft.
Am Ende hat ein Gesetzentwurf die meisten Stimmen bekommen, der den
Patienten viel Freiheit zur Selbstbestimmung gibt, aber auch eine
große Last auferlegt. Der Mensch kann nun verfügen, dass er jede Form
der Intensivmedizin ablehnt, wenn er so krank ist, dass er sich nicht
mehr selbst äußern kann. Wenn er dies aufschreibt, ohne die Umstände
zu erklären, dann gibt es eine Chance, dass er nach einem Unfall doch
von den Ärzten gerettet wird. Wenn er aber ausdrücklich verfügt, dass
die Ablehnung von Schläuchen und Apparaten grundsätzlich gilt, müssen
die Ärzte ihn sterben lassen.
In der Debatte um die Patientenverfügung wurde ein großer Fehler
gemacht: Stets wurde die Angst geschürt, der Mensch dürfe am Ende
seines Lebens nicht sterben. Per Gesetz ist nun keine Beratung
vorgeschrieben, bevor ein Bürger seinen Patientenwillen verfügt.
Notwendig ist eine umfassende Information aber dennoch.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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