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Westfalenpost: Runde zwei

Geschrieben am 05-05-2009

Hagen (ots) - Kommunalwahltermin vor Gericht
Von Wilfried Goebels
Die erste Runde im Streit um den Termin für die Kommunalwahl ging an
Rot-Grün - wenn nicht alles täuscht, hat Innenminister Wolf diesmal
beim Verfassungsgericht bessere Karten. Vieles spricht dafür, dass
der Termin für die Kommunalwahl am 30. August Bestand haben wird.
Enger wird es bei der Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl um
das Bürgermeisteramt. Trotz des Zeitdrucks nehmen sich die Richter
drei Wochen Zeit für das Urteil. Schließlich ist es nicht ohne
Brisanz, wenn ein Bürgermeister oder Landrat mit nur 25 Prozent
Stimmanteil ins Amt gehievt werden könnte.
Wie auch immer die Richter entscheiden, die Politisierung des
Verfassungsgerichts durch den Klagemarathon schadet dem Ansehen der
Parteien. In der Vergangenheit galt der eherne Grundsatz, dass sich
Parteien gemeinsam auf Wahltermine und Wahlverfahren verständigt
haben.
Die Klagen der Opposition könnten nur Erfolg haben, wenn das Gericht
der Regierung eine Willkürentscheidung attestierte - das aber ist
eine hohe, wahrscheinlich zu hohe Hürde. Die FDP begründet getrennte
Termine für Kommunal- und Bundestagswahl mit der Sorge, dass bei
einem gemeinsamen Wahltermin das Kommunale unter die Räder der
Bundespolitik gerät. Ob das stimmt, ist nicht ausgemacht. Dass eine
hohe Wahlbeteiligung aber eher den großen Parteien nutzt als den
kleinen, gilt als sicher. Die Richter gaben aber keinen Hinweis, dass
sie hier einen Akt der Willkür erkennen könnten.
Man mag drei Wahltermine bis zum September für unsinnig halten: Die
Richter entscheiden aber darüber, ob sie undemokratisch sind. Und da
gibt es offenbar Bedenken.

Originaltext: Westfalenpost
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Westfalenpost
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Telefon: 02331/9174160


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