DDV begrüßt besseren Schutz gegen Telefonspam / Bundestag hat beim Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung den Forderungen der Verbraucherschützer nicht nachgegeben
Geschrieben am 27-03-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV zeigt  sich mit dem gestern vom Bundestag beschlossenen Gesetz zum Schutz  vor unlauterer Telefonwerbung insgesamt zufrieden. Vor allem die  Tatsache, dass zwei, insbesondere von den Verbraucherschützern immer  wieder geforderte Neuregelungen nicht ins Gesetz übernommen wurden,  begrüßt der DDV. So konnten sich weder die sogenannte  Bestätigungslösung, nach der ein telefonisch geschlossener Vertrag  erst nach schriftlicher Bestätigung hätte wirksam werden sollen, noch die Forderung nach einer Erhebung der Einwilligung nur in Textform  beim Bundestag durchsetzen. Der DDV wertet diese Tatsache als  Ergebnis der intensiven Lobbyingarbeit aller betroffenen Verbände.
     Wie bereits mehrfach im Vorfeld betont, geht der DDV mit dem  gestern beschlossenen Verbot der Rufnummernunterdrückung konform, da  es die im Verband ohnehin durch Zertifizierungen und Ehrenkodices  deutlich geförderte Transparenz unterstütze. Bei Verstößen gegen das  Verbot der Rufnummernunterdrückung droht künftig ein Bußgeld bis zu  einer Höhe von 10.000 Euro. Auch die Anpassung des Widerrufsrechts  bei Verträgen über Wett- und Lotteriedienstleistungen und über die  Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften unterstützt der DDV als  akzeptable Angleichung an bereits in anderen Bereichen bestehendes  Recht. Der Verband begrüßt zudem die Neuregelung beim Schutz vor  "untergeschobenen Verträgen" über Telekommunikationsleistungen  (Slamming).
     Zum gestern beschlossenen Bußgeld bei Verstößen gegen das  bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG  hat der DDV bereits mehrfach detailliert Stellung bezogen. Angesichts der nach bisherigem Recht bestehenden Möglichkeit, einen  Ordnungsgeldrahmen bis zu einer Höhe von 250 000 Euro auszuschöpfen,  hält der Verband die Einführung eines Bußgeldes bis zu 50 000 Euro  nach wie vor für nicht notwendig.
     Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von  Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände  der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
  Originaltext:         Dt. Dialogmarketing Verband e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2
  Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,  Telefon: 06192/2067263, 0151/23018105, E-Mail: n.schulze@ddv.de,  www.ddv.de
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