Eichhorn: Rauchverbot in Gaststätten nur durch Länder regelbar
Geschrieben am 27-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Anlässlich ihrer Rede im Plenum des Deutschen  Bundestages zum Nichtraucherschutz erklärt die Drogenbeauftragte der  CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
     Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens im Jahr 2007 hat der Bund den Nichtraucherschutz dort  geregelt, wo er zuständig ist. Alle Einrichtungen des Bundes sowie  der Verfassungsorgane des Bundes, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen  sind seitdem rauchfrei.
     Das Gesetz beinhaltet außerdem die Anhebung der Altersgrenze für  den Erwerb und Konsum von Zigaretten auf 18 Jahre. Ab 1.1.2009 dürfen Zigaretten an Automaten erst an Volljährige abgegeben werden. Damit ist die Regelungskompetenz des Bundes ausgeschöpft. Die  Zuständigkeit für landeseigene Einrichtungen und die Gastronomie  liegt bei den Ländern.
     Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, den Schutz vor  Passivrauch über das Arbeitsschutzgesetz bundeseinheitlich zu regeln, geht an der Realität vorbei. Die Streichung dieses Absatzes, wie die  Grünen es fordern, würde nicht in Kneipen gelten, die vom Inhaber  alleine beziehungsweise von seinen Angehörigen mit geführt werden.  Außerdem wären durch eine solche Regelung nur die Arbeitnehmer  geschützt, nicht aber die Gäste. Für sie sind nach der  Föderalismusreform die Länder über das Gaststättenrecht zuständig.
     Im Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ganz  klar herausgestellt, dass auch ein ausnahmsloses Rauchverbot in  Gaststätten zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens  verfassungsgemäß ist. Es sei zudem gerecht, da für alle  gastronomischen Einrichtungen und Kneipen dann die gleichen  gesetzlichen Bestimmungen gelten würden.
     Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer daher  aufgefordert, bis zum 31.12.2009 ihre Gesetze zum Rauchverbot neu zu  fassen und gerecht für alle Beteiligten zu gestalten.
     Diese Chance muss von den Ländern ergriffen werden, um eine  einheitliche Gesetzeslage zu schaffen. Nur so kann Rechtssicherheit  und Klarheit geschaffen werden.
     Notwendig sind klare Regelungen. Jede Ausnahmeregelung führt zu  einer unübersichtlichen Rechtslage und zur Benachteiligung  betroffener Gruppen.
     Der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass nur mit einem  absoluten Rauchverbot letztlich das vorrangige Ziel des  Gesundheitsschutzes gewährleistet werden kann.
     So wird die strikte italienische Regelung von 80 Prozent der  Bevölkerung befürwortet und ist erfolgreich im Sinne des  Gesundheitsschutzes. Bereits fünf Monate nach Inkrafttreten des  Nichtraucherschutzgesetzes ist der Verkauf von Zigaretten um 13  Prozent zurückgegangen. Es ist zu erwarten, dass sich dieser positive Trend auch in Deutschland durchsetzt, wenn konsequente Rauchverbote  bundesweit eingeführt werden.
     Der Bund kann nach Aussage verschiedener Ministerien diese  Regelungen jedoch nicht treffen. Es liegt an den Bundesländern, ihre  Bürger in allen öffentlichen Räumen zu schützen.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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