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Europaparlament diskutiert über Glücksspiele - Ethik-Beirat verspielt seine Glaubwürdigkeit / -EU-Kommission treibt Vertragsverletzungsverfahren weiter voran

Geschrieben am 27-03-2009

Hamburg (ots) -

- Muss der deutsche Steuerzahler die Zeche für das Lottomonopol
zahlen?

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) bemüht sich mit aller
Macht, den seit dem 01.01.2008 in Kraft getretenen
Glücksspielstaatsvertrag zu rechtfertigen und "schön" zu reden.
Schützenhilfe hat er dabei jetzt von seinem Ethik-Beirat bekommen,
der in seiner jüngsten Presseinformation äußerst merkwürdige Schlüsse
aus der aktuellen Debatte im EU-Parlament über die Regelung der
Glücksspielmärkte in Europa zieht. Darin begrüßt der Beirat die
angebliche "Entscheidung des EU-Parlaments, koordiniert gegen die
Ausbreitung von illegalen Glücksspielangeboten vorzugehen".

EU-Justizkommissar Jaques Barrot, Vizepräsident der Europäischen
Kommission, wies darauf hin, dass der Online-Glücksspielbericht einen
schwierig zu regelnden Bereich beschreibt, dabei Regelungen auf
nationaler Ebene, aber gleichzeitig auch verschiedene EU weite
Mindeststandards vorschlägt. Originalzitat aus Brüssel : "but the EP
report has no legal power, it is just a report".

Kommissar Barrot betonte unter Hinweis auf die laufenden Verfahren
gegen Glücksspielmonopole, dass nationale gesetzliche Beschränkungen
nicht generell gerechtfertigt seien. Diese müssten in einem
angemessenen Verhältnis zu den angegebenen und erlaubten Zielen
stehen und vor allem durch Daten gerechtfertigt sein. Auf keinen
Fall dürften durch Verbote oder Einschränkungen Marktteilnehmer oder
Spieler diskriminiert werden.

Die Europäische Kommission werde weiterhin Verstöße nationaler
Glücksspielmonopole gegen die europäischen Richtlinien, Verträge und
EUGH Urteile konsequent verfolgen.

Der Ethik-Beirat des DLTB warnt indessen auch vor illegalen
Angeboten der - in der Terminologie des Lottoblocks - sog.
"kommerziellen Glücksspielindustrie" und vermittelt damit wohl
wissentlich ein falsches Bild. Denn auch dem Rat müsste bekannt sein,
dass u.a. das Oberlandesgericht Koblenz (vom 20.01.2009) und das
Verwaltungsgerichts Berlin (vom 22.09.2008) zugunsten eines
gewerblichen Spielvermittlers und seines Internet-Angebots geurteilt
haben.

Zudem belegen etliche Entscheidungen der Zivilgerichte aus diesem
Jahr, dass ausgerechnet die staatliche Lottogesellschaften ihrerseits
immer wieder und massiv gegen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags
verstoßen, insbesondere gegen Werbebeschränkungen, die der
Spielsuchtprävention und dem Jugendschutz dienen sollen. Dies
öffentlich zu brandmarken, wäre ebenfalls Sache des sog.
"Ethik-Beirates".

"Die aktuellen Kommentare des Ethik-Beirates und des Deutschen
Lotto- und Totoblocks (DLTB ) verdrehen die Tatsachen und sind
überaus dreist", so André Jütting, Geschäftsführer des Deutschen
Lottoverbandes. "Der Ethik-Beirat des DLTB sollte sich um
rechtswidriges und unethisches Verhalten auch der Blockgesellschaften
kümmern; Stimmungsmache zu betreiben widerspricht eindeutig seinem
Auftrag. Seine Einseitigkeit ist unethisch. Auch der Ethik-Beirat
weiß: Der Glücksspielstaatsvertrag ist europarechtswidrig. Neben
Einnahmeverlusten in Milliardenhöhe werden hohe Strafgelder die
Konsequenz dieser Missachtung sein. Die Zeche zahlt wieder mal der
Steuerzahler."

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
040 - 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de


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