Rheinland-pfälzischer Justizminister Bamberger spricht mit Bundesverband Inkasso - Mehr Rechtssicherheit bei Inkassodienstleistungen
Geschrieben am 25-03-2009 |   
 
    Berlin/Mainz (ots) - "Der mündige und eigenverantwortliche  Verbraucher ist ein wichtiger Partner der Inkassowirtschaft. Wichtig  ist bei der Arbeit von Inkassounternehmen deshalb vor allen Dingen  auch die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger", so  Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher  Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), anlässlich eines  Informationsgesprächs mit dem rheinland-pfälzischen Justizminister  Dr. Heinz Georg Bamberger in Mainz.
     Bei dem Gespräch bestand Übereinstimmung in der Ablehnung einer  Reform des Gerichtsvollzieherwesens, die eine Beleihung von  Privatpersonen mit den Aufgaben des Gerichtsvollziehers vorsieht.  Justizminister Bamberger sah es als bedenklich an, wenn der Staat  einen Teil der Zwangsvollstreckung und damit eine originär  hoheitliche Aufgabe aus der Hand gebe, die mit ganz erheblichen  Eingriffen in Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger  verbunden ist. Gerichtsvollzieher pfänden und versteigern bewegliche  Sachen des Schuldners. Sie dürfen die Wohnung des Schuldners öffnen  und durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert.  Sie dürfen den Schuldner verhaften, um ihn zur eidesstattlichen  Versicherung seiner Vermögensverhältnisse zu zwingen. Sie dürfen  Widerstand des Schuldners brechen. Diese Befugnisse berühren  wesentlich die Grundrechte des Eigentums, der Unverletzlichkeit der  Wohnung sowie der Freiheit der Person. Derart einschneidende  Befugnisse müssen unmittelbar in der Hand des Staates bleiben. Ferner würde eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Zwangsvollstreckungskosten führen. Diese  Kostensteigerung ginge nicht nur zu Lasten der Schuldner. Denn als  Auftraggeber muss der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung  tragen, wenn der Schuldner hierzu nicht im Stande ist. "Es erscheint  nicht gerechtfertigt, Bürgerinnen und Bürgern, die zur zwangsweisen  Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen auf die Inanspruchnahme  von Gerichtsvollziehern angewiesen sind, mit diesen Mehrkosten zu  belasten", so der Minister.
     Das 2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)  biete ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz beim Einzug von  Forderungen. Laut dem RDG unterliegen Inkassounternehmen der  Überwachung durch die örtlich zuständige Behörde. Sie sind strengen  rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und müssen geordnete  wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und  praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Außerdem erweitert das RDG  die Kompetenzen von Inkassounternehmen. Sie können nun auch das  gerichtliche Mahnverfahren durchführen.
     Gerade in letzter Zeit häuft sich die Berichterstattung über  Abofallen im Internet. Dabei sind Preisangaben meistens tief in den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in  kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu  entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten  enthalten sind, dann sind sie unwirksam. Das unterstreicht auch die  aktuelle Rechtsprechung.
     Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen distanzierte sich  klar von der Einziehung unberechtigter Forderungen. Im Gespräch mit  Minister Bamberger hob BDIU-Präsident Spitz hervor, dass  Inkassounternehmen stets den Ausgleich zwischen Gläubiger und  Schuldner suchen auf der strengen Grundlage der gesetzlichen  Rahmenbedingungen. "Der damit verbundenen Verantwortung sind sich die Mitgliedsunternehmen des BDIU bewusst", so Spitz. Das wichtigste Ziel sei es, den mündigen Verbraucher zu schützen und dabei gleichzeitig  die Gläubigerinteressen zu wahren.
  Originaltext:         Bundesverb. Dt. Inkasso-Unternehmen BDIU Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36376 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36376.rss2
  Pressekontakt: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. c/o muehlhaus & moers kommunikation gmbh Ihr Ansprechpartner: Udo Seidel Moltkestraße 123-131 50674 Köln
  Telefon	0221 - 95 15 33 0 Telefax	0221 - 95 15 33 20 E-Mail: u.seidel@muehlhausmoers.de
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