Ohoven: Kein Denkmalschutz für Monopole
Geschrieben am 24-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Als "völlig realitätsfern" hat der Präsident des  Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, die  Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur gesetzlichen  Unfallversicherung in Deutschland  kritisiert. "Es ist insbesondere  unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten in keiner Weise  nachvollziehbar, warum das Monopol der Berufsgenossenschaften auch  weiterhin Denkmalschutz genießen soll."
     Ohoven, der zugleich an der Spitze des europäischen Dachverbands  nationaler Mittelstandsvereinigungen steht, kündigte an, er werde in  einem Schreiben an EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes die  Benachteiligung deutscher Unternehmen in Folge der  Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften gegenüber ihren  Mitbewerbern im europäischen Ausland detailliert darlegen. "Die  Entscheidung des EuGH kann und darf nicht das letzte Wort in dieser  Sache sein."
     Die Begründung der Richter, die Berufsgenossenschaften nähmen  "eine Aufgabe rein sozialer Natur" wahr, entbehre nicht einer  gewissen Komik, so Ohoven. "Die übergroße Mehrheit der Unternehmer  sieht die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung als nicht  beitragsgerecht an und fordert einen funktionierenden Wettbewerb. Wir werden deshalb in unserem Kampf gegen Monopole aller Art nicht  lockerlassen."
  Originaltext:         BVMW Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51921 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51921.rss2
  Pressekontakt: BVMW Eberhard Vogt 030 533206-20 eberhard.vogt@bvmw.de
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