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Ohoven: Kein Denkmalschutz für Monopole

Geschrieben am 24-03-2009

Berlin (ots) - Als "völlig realitätsfern" hat der Präsident des
Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, die
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur gesetzlichen
Unfallversicherung in Deutschland kritisiert. "Es ist insbesondere
unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten in keiner Weise
nachvollziehbar, warum das Monopol der Berufsgenossenschaften auch
weiterhin Denkmalschutz genießen soll."

Ohoven, der zugleich an der Spitze des europäischen Dachverbands
nationaler Mittelstandsvereinigungen steht, kündigte an, er werde in
einem Schreiben an EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes die
Benachteiligung deutscher Unternehmen in Folge der
Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften gegenüber ihren
Mitbewerbern im europäischen Ausland detailliert darlegen. "Die
Entscheidung des EuGH kann und darf nicht das letzte Wort in dieser
Sache sein."

Die Begründung der Richter, die Berufsgenossenschaften nähmen
"eine Aufgabe rein sozialer Natur" wahr, entbehre nicht einer
gewissen Komik, so Ohoven. "Die übergroße Mehrheit der Unternehmer
sieht die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung als nicht
beitragsgerecht an und fordert einen funktionierenden Wettbewerb. Wir
werden deshalb in unserem Kampf gegen Monopole aller Art nicht
lockerlassen."

Originaltext: BVMW
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51921
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Pressekontakt:
BVMW
Eberhard Vogt
030 533206-20
eberhard.vogt@bvmw.de


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