Einschränkung des Arzneiversandhandels verfassungsrechtlich sehr bedenklich
Geschrieben am 18-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - 
     Professor Koenig: Grundrecht der Berufsfreiheit der  Versandapotheker gefährdet
     Ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist  verfassungsrechtlich bedenklich. "Zudem bestehen erhebliche Bedenken  hinsichtlich des Grundrechts der Berufsfreiheit der über 2000  betroffenen Versandapotheker in Deutschland." Dies sagte Professor  Dr. Christian Koenig LL.M, Direktor am Zentrum für Europäische  Integrationsforschung der Universität Bonn auf einer Pressekonferenz  des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) in Berlin.
     Das generelle Verbot in Form einer "Berufsausübungsregel" für alle Apotheker sei nach Auskunft des Juristen eine unverhältnismäßige  Beeinträchtigung der Berufsfreiheit. "Gegen eine Beibehaltung der  bisherigen gesetzlichen Regelung sprechen nicht einmal vernünftige  Erwägungen des Gemeinwohls", stellte Koenig klar.
     Hintergrund des Gutachtens ist der Änderungsantrag zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG Novelle), welches die Länder Sachsen  und Bayern in der vergangenen Woche im Bundesrat eingebracht haben.  Dort fordern sie ein generelles Versandverbot für  verschreibungspflichtige (RX-) Arzneimittel. 
     Nach Auskunft des Rechtsexperten profitieren die Verbraucher von  der aktuellen gesetzlichen Regelung. Denn der legale Versandhandel  mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erhöhe sowohl die  Versorgungssicherheit als auch die Servicequalität für den  Endverbraucher. Vor allem Menschen in strukturschwachen Gebieten, wo  der Weg zur nächsten Apotheke häufig größer sei als in der Stadt,  profitierten von der Arzneilieferung per Post. 
     Als Begründung für das Versandverbot rezeptpflichtiger  Arzneimittel nennen die Autoren des Änderungsantrages den Wunsch nach mehr Sicherheit im Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. "Dies  kann ebenso gut durch eine behördlich geführte, online einsehbare,  stets aktuelle Positivliste aller zum Arzneimittelversandhandel  berechtigten Apotheken erreicht werden", so Koenig. Eine solcher Weg  ist sogar bereits in der 15. AMG Novelle vorgezeichnet. Anhand dieser Positivliste könnten die Kunden problemlos überprüfen, ob der  ausgewählte Anbieter die zum legalen Versand von RX - Arzneimitteln  notwendigen Voraussetzungen erfülle. 
     Speziell ältere oder schwer kranke Patienten, die einen hohen  Bedarf an Beratung, Pflege und verschreibungspflichtigen  Arzneimitteln haben, können derzeit von hoch spezialisierten  Apotheken eine "Rundum-Versorgung" erhalten. Der Apotheker überwacht  in diesem Modell sowohl die Belieferung der Patienten mit den  benötigten Arzneimitteln, als auch, in Zusammenarbeit mit einem  Pflegedienst, die häusliche Pflege. Dies erhöht die  Versorgungsqualität, da so die pharmazeutische Kompetenz des  Apothekers im Pflegebereich effektiver genutzt wird. Gerade  angesichts der aktuellen Pflegediskussion sei es politisch sehr  bedenklich, hier Einschränkungen vorzunehmen. 
     Auch solle sich der Gesetzgeber durch das RX-Versandverbot nicht  die Chance nehmen, die ständig steigenden Arzneimittelausgaben der  Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Hilfe der Versandapotheken sinnvoll zu senken. Denn sollte die Preisbindung für  verschreibungspflichtige Arzneimittel fallen, könnte ein  Preiswettbewerb auch in diesem Markt initiiert werden, wie es bei den rezeptfreien Medikamenten im Versandhandel bereits etablierter  Standard sein. Dies könne beitragssatzrelevant sein und dadurch  profitiere letztlich wiederum der Verbraucher.
     Über den BVDVA
     Die im BVDVA organisierten Versandapotheken sind ausnahmslos  mittelständische Unternehmer, die sich für die pharmazeutische  Versorgung und Betreuung chronisch kranker Patienten engagieren. Eine Auswahl zugelassener, deutscher Versandapotheken kann über  info@bvdva.de angefordert werden.
  Originaltext:         BVDVA Bundesverb. dt. Versandapotheken Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43693 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43693.rss2
  Pressekontakt: Bundesverband Deutscher Versandapotheken Kerstin Kilian Insel 3 33154 Salzkotten Tel: 05258 / 991113 Mob: 0170 / 2824620			 E-Mail: info@bvdva.de / www.bvdva.de
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