Datenschutz darf nicht unverhältnismäßig verschärft werden
Geschrieben am 18-03-2009 |   
 
    Frankfurt am Main (ots) - 
  Versandhandelsverband bvh und Deutscher Dialogmarketing Verband DDV  wenden sich mit Änderungsvorschlägen an die Mitglieder des Deutschen  Bundestags
     Am morgigen Donnerstag wird im Bundestag erstmals die Novelle des  Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit beraten. Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit der Novelle  illegalen Datenhandel bekämpfen. Der jetzt vorliegende  Regierungsentwurf geht aber über dieses Ziel weit hinaus. Er enthält  unverhältnismäßig harte und bürokratische Verschärfungen, die der  Wirtschaft massiven Schaden zufügen und dem Bürger keine Vorteile  bringen würden. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh)  und der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV appellieren deshalb an  alle Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12011) auf seine ursprüngliche Zielsetzung zurückzuführen. In der vorliegenden  Form kommt die Datenschutznovelle einem faktischen Verbot der  Neukundenwerbung per Post gleich. Die Folgen wären erhebliche  Umsatzeinbußen in allen Branchen sowie der Verlust von Zehntausenden  von Arbeitsplätzen.
     Die Datenschutznovelle enthält neben weiteren Maßnahmen die  Ersetzung des so genannten Listenprivilegs durch einen strikten  Einwilligungsvorbehalt mit zusätzlichen bürokratischen Hürden. Dies  gilt nicht nur für die Übermittlung im Rahmen des kritisierten  Datenhandels, sondern für jede Verarbeitung oder Nutzung von Adressen für Werbezwecke. Das vorgeschlagene Verbotsregime ist nur mit  spärlichen Ausnahmen versehen, ansonsten gilt nur die Einholung von  Einwilligungen. Diese sind in der Praxis aber nur äußerst schwer  kommunizierbar und unterliegen hohen juristischen  Unwirksamkeitsrisiken. Deshalb könnten nach Verabschiedung des  Gesetzes nur noch rund 20 Prozent der existierenden Postadressen für  Werbezwecke genutzt werden. Die gezielte Ansprache von Neukunden wäre größtenteils nicht mehr möglich. Breit streuende Werbung (z.B.  Zeitungsbeilagen) ist aber als Alternative besonders für den  Mittelstand wirtschaftlich nicht realisierbar. Aus diesem Grund  rechnen allein die Versandhändler mit Umsatzverlusten von 20 Prozent  und mehr.
     Der geplante Einwilligungsvorbehalt soll nach den Vorschlägen von  bvh und DDV allein für die "Übermittlung" und damit für den  Datenhandel gelten. Wenn Daten für Werbung genutzt, aber dazu nicht  an Dritte übermittelt werden, sind die Interessen der Bürger gewahrt. In der Datenschutznovelle ist deshalb zwischen der "Nutzung" und der  "Übermittlung" so zu unterscheiden, dass die Kooperation von  Unternehmen bei der Neukundenwerbung über das so genannte  "Letter-Shop-Verfahren" möglich bleibt. Dabei werden "Fremdadressen"  durch einen neutralen Dritten - einen Letter-Shop - auf die Kataloge  und Briefe eines Versenders aufgebracht. Eine Neukundenadresse erhält das Unternehmen bei diesem Verfahren erst dann, wenn ein Verbraucher  auf die Werbung mit einer Bestellung reagiert. Darüber hinaus sind  Lösungen denkbar, die dem Bürger dienen und gleichzeitig die  Neukundenwerbung nicht im beschriebenen Maße einschränken. bvh und  DDV fordern den verpflichtenden Einsatz der so genannten  "Robinsonliste", um das Recht der Bürger auf "informationelle  Selbstbestimmung" zu stärken. Jeder Bürger soll über die  Robinsonliste informiert werden. Die individuellen Optionen der  Sperrliste schützen wirksam vor ungewünschter Werbepost.
     Über den bvh:
     Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) mit Sitz in  Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche.  Derzeit sind rund 290 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre  Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internet-Angebot, reine Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die  Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft (B2C) jährlich  rund 28,6 Mrd. Euro um. Der Umsatz im Geschäft mit gewerblichen  Kunden (B2B) wird auf weitere 6,9 Mrd. Euro geschätzt.
     Über den DDV:
     Der DDV, seit April 2008 von Deutscher Direktmarketing Verband in  Deutscher Dialogmarketing Verband umbenannt, ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer  der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er  vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden  Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche. Dazu zählen u. a.  Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister,  TeleMedien- und Call-Center-Services-Dienstleister,  Direct-Mail-Unternehmen sowie Dialogmarketinganwender aus  verschiedenen Wirtschaftszweigen, wie z. B. Verlage, Versicherungen,  Automobilhersteller. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind das  Lobbying, die wissenschaftliche Arbeit und der Informationsaustausch  für die Branche. Der DDV ist ein Verband, der sowohl die Interessen  der Wirtschaft als auch die des Verbrauchers als wesentlichem  Marktteilnehmer berücksichtigt.
  Originaltext:         Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52922 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52922.rss2
  Pressekontakt: bvh-Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069 - 678656-10,  0162 - 2525268, claas@versandhandel.org
  DDV-Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und  Öffentlichkeitsarbeit DDV, Tel: 0611 - 97793-0, 0151 - 2308105,  n.schulze@ddv.de
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