Paritätischer begrüßt Korrekturen am Schulstarter-Paket - Erhöhung der Regelsätze nach wie vor notwendig
Geschrieben am 05-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Als richtiges Signal für mehr Chancengerechtigkeit  begrüßt der Paritätische die Entscheidung der Koalitionsfraktionen,  das Schulbedarfspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche künftig  bis zur 13. Klasse zu gewähren. Der Verband weist zugleich darauf  hin, dass die Diskussion um eine bedarfsgerechte Erhöhung der  Regelsätze damit nicht erledigt sei.
     "Es ist nach wie vor unklar, wie man überhaupt auf die Idee kommen konnte, die schulischen Hilfen für Kinder im Hartz IV-Bezug lediglich bis zur 10. Klasse zu gewähren. Diese eklatant vorurteilsbehaftete  Ungleichbehandlung musste korrigiert werden. Alles andere wäre ein  Skandal gewesen", so Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
     Die neue Leistung könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass der  Hartz IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche nach wie vor viel zu  niedrig ist, um vor Armut zu schützen. Nach Berechnungen des  Verbandes müssten die Regelsätze von derzeit 211 und 281 Euro je nach Alter auf Beträge zwischen 254 und 321 Euro angehoben werden, um  bedarfsdeckend zu sein.
     Das neue Schulstarterpaket sei ein weiterer Beleg dafür, dass  neben dem Regelsatz auch wieder die Möglichkeit eingeräumt werden  muss, in besonderen Situationen einmalige Leistungen beanspruchen zu  können. "Es ist nicht nur eine Einschulung, die Eltern im Hartz  IV-Bezug vor schier unlösbare Probleme stellt. Es kann genau so gut  die defekte Waschmaschine, der Nachhilfeunterricht oder der Ausflug  mit dem Jugendclub sein", erläuterte Schneider.
  Originaltext:         Paritätischer Wohlfahrtsverband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2
  Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel.030 24 636 305
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