BUND: Risiken der CO2-Abscheidung und -Endlagerung müssen Stromkonzerne tragen. CCS-Gesetz muss Sicherheit und Haftung Vorrang geben
Geschrieben am 04-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur  "Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Lagerung von  Kohlendioxid" (CCS-Gesetz), der kommende Woche vom Kabinett  verabschiedet werden soll, wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz  Deutschland (BUND) als überflüssig angesehen. "Wir halten ein Gesetz  für unnötig, das der Verstromung von Kohle eine Zukunft sichern soll, die sie aus Klimaschutzgründen nicht hat. Die Verpressung des  Klimagiftes CO2 in tiefe Erdschichten ist eine technologische  Sackgasse und nützt nur jenen Energiekonzernen, die wie bisher in  großen Kohlekraftwerken Strom produzieren wollen", sagt der  BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
     Der Umweltverband kritisiert vor allem, dass das Gesetz den  Energieunternehmen den Weiterbetrieb ihrer Großkraftwerke garantiere, die Allgemeinheit hingegen die Risiken der CCS-Technologie ("Carbon  Capture and Storage") tragen solle. Völlig unklar sei auch, ob es  ausreichende Lagerstätten für das Klimagift CO2 in tiefen  Erdschichten gebe und zu welchen Kosten diese Technik einsetzbar sei. Belegt sei hingegen, dass CCS den Wirkungsgrad der Kraftwerke um  mindestens zehn Prozentpunkte verschlechtere. Für die gleiche Menge  erzeugten Stroms müsse folglich deutlich mehr Kohle verbrannt werden. Zudem eigneten sich mit CCS ausgerüstete Großkraftwerke nicht als  flexible Regelkraftwerke zur Ergänzung erneuerbarer Energien.
     Weiger: "Nach einer Studie aus dem Hause von Bundesumweltminister  Sigmar Gabriel verfehlt eine Energiepolitik, die Kohle und CCS als  Lösungen anpreist, klar das Ziel von minus 80 Prozent CO2-Emissionen  bis 2050. Die CCS-Technologie stehe für ein `Weiter so` der  Stromkonzerne. Die Klimaerwärmung erfordert jedoch eine grundlegende  Wende in der Energiepolitik. Deshalb macht es auch keinen Sinn, den  Einsatz von CCS in Deutschland mit dem Klimaschutzargument zu  verteidigen."
     Thorben Becker, Energieexperte beim BUND, sieht im Entwurf des  CCS-Gesetzes weitere Lücken. Es gewährleiste keine maximale  Sicherheit künftiger CO2-Lagerstätten und weise die Verantwortung für die Klimagasspeicher nicht eindeutig und dauerhaft den Betreibern der Kohlekraftwerke zu. Der Entwurf spreche davon, dass die  CO2-Einlagerung "dauerhaft", also für 10000 Jahre und mehr erfolge.  Zugleich könnten die Betreiber bereits 20 Jahre nach Ende der  Einlagerung die Verantwortung auf die Bundesländer übertragen.
     "Ein CCS-Gesetz, das die Kraftwerksbetreiber nach so kurzer Zeit  aus ihrer Verantwortung und aus der Haftung entlässt, darf auf keinen Fall verabschiedet werden", sagte Becker. Eine Haftung für mögliche  Austritte des Klimagiftes CO2 müsse gewährleisten, dass die  Allgemeinheit nicht auf den Folgekosten sitzen bleibe. Deshalb müsse  ein öffentlich rechtlicher Haftungsfonds eingerichtet werden, der  ausschließlich von den Kohlekraftwerksbetreibern zu finanzieren sei.
     Die BUND-Stellungnahme zum CCS-Gesetz finden Sie im Internet unter http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/20090304 _energie_ccs_gesetz_stellungnahme.pdf
  Originaltext:         BUND Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7666 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7666.rss2
  Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Energieexperte, Tel. 030-27586-421, bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425,  presse@bund.net, www.bund.net
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