Neues Deutschland: zur Urteil über Wahlcomputer
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:  Wahlcomputer sind leicht zu manipulieren, und deshalb verstößt ihr  Einsatz gegen die grundgesetzlich garantierte »Öffentlichkeit der  Wahl«. Manch ein Skeptiker wird sicher meinen, Karlsruhe habe wieder  einmal zu sensibel reagiert und den Teufel an die Wand gemalt. Wer  würde in Deutschland schon auf die Idee kommen, eine Wahl zu  manipulieren? So etwas sei nur in Bananenrepubliken oder autoritär  geführten Staaten möglich.  Jene Gutgläubigen seien hier an den Wahlfälschungsskandal im  bay〜erischen Dachau erinnert. Der dortige CSU-Stadtrat  Wolfgang Aechtner hatte im Jahre 2002 die Kommunalwahlen zugunsten  seiner Partei beeinflusst, indem er beinahe 500 Briefwahlunterlagen  selbstständig ausfüllte. Ans Licht kam dies nur, weil der  Provinzpolitiker dabei denselben Kugelschreiber benutzte. Diese  Geschichte macht eines deutlich: Wahlfälschungen sind in Deutschland  kein Ding der Unmöglichkeit. Deshalb ist es nur zu begrüßen, dass  Karlsruhe den Einsatz von manipulationsanfälligen Computern nun  untersagt. Wer kann schon garantieren, dass nicht manch ein Politiker auf den Gedanken kommt, das Wahlergebnis zu Gunsten der eigenen  Partei oder Karriere zu manipulieren?  An der technischen Umsetzung  eines solchen Plans dürfte es nicht scheitern, niederländische Hacker benötigten dafür nicht einmal 60 Sekunden.
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