Kein Maulkorb für Berichterstattung über Streumunition
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    München (ots) - Um eine hohe Geldbuße zu vermeiden, hat der  Regensburger Journalist Stefan Aigner gestern vor dem Münchner  Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung als endgültig  akzeptiert. Diese hatte ihm im Kontext einer Kolumne vom Juli 2008  untersagt zu behaupten, der Rüstungsbetrieb Diehl produziere  Streumunition. Er bezog sich damit auf die so genannte  Punktzielmunition SMArt 155.
     "Wir sehen uns durch den Prozess dennoch nicht in unserer  Kommunikation über diese Waffen eingeschränkt", kommentiert François  De Keersmaeker, Geschäftsführer von Handicap International den  Ausgang der Gerichtsverhandlung. "Diehl hat mit seiner Klage gegen  Aigner nicht erreicht, dass wir in Verbindung mit der SMArt-Munition  nicht mehr von Streumunition reden dürfen." In jedem Fall hat der  Prozess eine erfreulich große öffentliche Diskussion um solche Waffen bewirkt.
     Auffällig in der gestrigen Verhandlung war, dass das bayerische  Gericht in seiner Argumentation unwidersprochen der Darlegung des  Nürnberger Waffenproduzenten folgte, dass sein Projektil SMArt exakt  Ziele entdecke und sich andernfalls sofort selbst zerstöre. Nicht  gehört wurden Fachleute, die an dieser Darstellung berechtigte  Zweifel anmelden. So kam der Militärexperte Rae McGrath, der für  Handicap International bei den internationalen Verhandlungen über ein Verbot von Streumunition immer wieder über Waffen wie SMArt  referierte, in einer Expertise zu dem Schluss: "Ich halte es für  technisch und allgemein sinnvoll, sich auf die SMArt 155 in der  allgemeinen Beschreibung von Streumunition zu beziehen, insbesondere  da es sich um eine bisher unerprobte Waffe handelt." McGrath verweist in dem Kontext auf die BLU 108, wie SMArt eine sensorengesteuerte  Waffe, die im Einsatzfall im Irak ganz im Gegensatz zu ihrer  eigentlichen Bestimmung genau wie Streumunition gefährliche  Blindgänger hinterließ.
     Aufgrund der Zweifel an der Funktionsfähigkeit sensorengesteuerter Munition, die von der deutschen Regierung während des Oslo-Prozesses  als die moderne Alternative zu Streumunition angepriesen wurde,  hatten sich Handicap International und die internationale Kampagne  gegen Streubomben immer gegen Ausnahmen für bestimmte Waffen im  Verbotsvertrag gewandt. "Obwohl der Vertrag die Formulierung solcher  Ausnahmen enthält, sehen wir ihn prinzipiell als großen Erfolg an",  betont Eva Maria Fischer, Kampagnensprecherin von Handicap  International. "Gleichzeitig werden wir diese alternative Munition  weiterhin genau beobachten, schließlich sind bis heute keine  nachvollziehbaren Testergebnisse veröffentlicht worden. Wir begrüßen  es, dass auch die Gremien des deutschen Parlaments angekündigt haben, ihr Augenmerk auf die so genannte Punktzielmunition wie SMArt 155 zu  richten." Auch der heutige Wirtschaftsminister zu Guttenberg hatte  als rüstungskontrollpolitischer Sprecher der CDU/CSU 2008 eine  unabhängige Darstellung der Wirkungsweise dieser Munition gefordert.
  Originaltext:         Handicap International Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16206 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16206.rss2
  Pressekontakt: Eva Maria Fischer 089-54 76 06-0, www.handicap-international.de,  www.streubomben.de
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