Bundestags- und Europawahl 2009: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu elektronischen Wahlgeräten
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, bringt die  heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung von elektronischen Wahlgeräten Klarheit insbesondere für die Gemeinden,  bei denen diese bislang zur Erleichterung der Zählung der Stimmen  benutzt wurden. Die Gemeinden haben nunmehr hinreichend Zeit, um eine ausreichende Zahl an ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern bis zu der am  7. Juni 2009 anstehenden Europa- und der am 27. September 2009  anstehenden Bundestagswahl zu gewinnen.
     Weitere Auskünfte gibt: Karl Weichs, Telefon: 0611 75-2945, Kontakt: www.destatis.de/kontakt
  Originaltext:         Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
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