DStGB begrüßt Rechtssicherheit beim Einsatz von Wahlcomputern - Elektronische Wahlhilfen künftig optimieren
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)  begrüßt die jetzt eingetretene Rechtssicherheit beim Einsatz von  Wahlcomputern. "Gut ist auch, dass keine kostenträchtige Durchführung von Nachwahlen für zwei Millionen Bürger notwendig wird", erklärte  das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd  Landsberg, heute in Berlin. Dies dürfe aber nicht das Ende des  Einsatzes von Wahlcomputern sein.
     "Wir müssen vielmehr nach den Maßstäben des Urteils den Einsatz  elektronischer Wahlhilfen optimieren", betonte Landsberg. Denn nach  wie vor kann dadurch ein erheblicher Beitrag zur Kostenoptimierung  und zum Abbau von Bürokratie geleistet werden. "Hier sind das  Bundesministerium des Innern und die Hersteller von Wahlcomputern  gefordert, um insbesondere sicherzustellen, dass die vom  Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz des Wahlvorgangs  gewährleistet wird", forderte Landsberg
     Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem  Grundsatzurteil den Einsatz der derzeit in Gebrauch befindlichen  Wahlcomputern verboten und festgestellt, dass diese dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl widersprechen. Damit hatten zwei  Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen den Einsatz der Geräte bei  der Bundestagswahl 2005 richteten, im Grundsatz Erfolg. Diese  elektronischen Wahlgeräte waren in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt  worden und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen,  Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.  Da jedoch  keine Anhaltspunkte für Manipulationen vorlagen, bleibt das  Wahlergebnis gültig, Nachwahlen wurden nicht angeordnet. Für die Durchführung künftiger Wahlen müssten jedoch Verfahren  entwickelt werden, die den verfassungskonformen Einsatz  elektronischer Wahlhilfen ermöglichen.
  Originaltext:         Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
  Pressekontakt: Kontakt:
  Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.:   030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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