Hoppe gegen "Verrechtlichung des Sterbens"
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr.  Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen  Bundestages appelliert, von einem detaillierten  Patientenverfügungsgesetz abzusehen. "Mit einer Verrechtlichung des  Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb  darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen  wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die  Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung  klarzustellen", sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des  Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten  Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
     Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute  verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive  Sterbehilfe, verlangt werde. "Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu  begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer  Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu  suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte  Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen  Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit  Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden  haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit  der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen  wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht  beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum  Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu  vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens  mitwirkt", sagte Hoppe.
  Originaltext:         Bundesärztekammer Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2
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