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Lausitzer Rundschau: Tod von Eluana Englaro heizt Streit um Sterbehilfe an Seelenfrieden

Geschrieben am 10-02-2009

Cottbus (ots) - Das Altersheim, in dem Eluana Englaro am
Montagabend im norditalienischen Udine starb, heißt "La Quiete" .
Seit einem Autounfall im Jahr 1992 hatte sie im Wachkoma gelegen.
Eine unsäglich lange Leidenszeit, auch für die Angehörigen, die durch
das Stoppen der künstlichen Ernährung beendet wurde. La Quiete
bedeutet so viel wie Seelenfrieden. Lange schien ihr gerade dieser
Seelenfrieden nicht vergönnt zu sein. Denn ihr Schicksal bewegt nicht
nur die Menschen, sorgt für Schlagzeilen und Gesprächsstoff. Es dient
vor allem einem regelrechten Tauziehen zwischen den Heiligsprechern
des Lebens und jenen, die ein Recht aufs Sterben einfordern. Dieser
oft unwürdig ausufernde Streit auf Leben und Tod ist noch nicht zu
Ende. Und auch wenn er besonders in Italien religiöse und politische
Wellen schlägt, geht er weit darüber hinaus. Es hat etwas
Bestürzendes an sich, weil sich wohl kaum eine Regierung jemals so
massiv in eine juristische Auseinandersetzung eingeschaltet und
versucht hat, mit politischem Druck einen von der Familie einmütig
getroffenen und von einem Gericht rechtskräftig für erlaubt erklärten
Behandlungsabbruch zu verhindern. Dürfen sich Menschen zum Richter
über Leben und Tod aufschwingen? Wer entscheidet, wann Leben
lebenswert und wann es zu Ende ist? Pfuscht die moderne
Intensivmedizin Gott und der Natur ins Handwerk? Für diese Fragen
gibt es keine einfachen Antworten. Sie fallen so unterschiedlich aus,
wie die Menschen, die sie (sich) stellen. Und sie dürfen nicht
leichtfertig auf der Basis einiger dürrer, nicht genau hinterfragter
Fakten beantwortet werden. Und schon gar nicht mit unwürdigem
Gezerre, politischer Instrumentalisierung menschlichen Leides,
Zeter-und-Mordio-Geschrei. Umso dringlicher ist es, einen klaren
gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der menschliche Handlungsspielräume
ermöglicht. In Italien wurde nun angekündigt, in den kommenden zwei
Wochen ein Gesetz über Patientenverfügungen vorzubereiten. In
Deutschland liegen nach jahrelanger Diskussion zu diesem Thema drei
Gesetzentwürfe vor. Im Sommer soll das Gesetz nun endlich
verabschiedet werden. In Patientenverfügungen wird der mutmaßliche
Wille eines Todkranken festgehalten, wie weit lebenserhaltende und
lebensverlängernde Maßnahmen gehen sollen. Ein Gesetz, das
gründlichen Nachdenkens bedarf, sollen doch Missbrauch wie
Missverständnisse ausgeschlossen werden. Es ist aber nicht in erster
Linie eine Sache der Politik, sondern der Menschen. Und es geht auch
über Für und Wider zu passiver Sterbehilfe hinaus. Es bewahrt uns
nicht davor, uns mit dem eigenen Leben auseinanderzusetzen, mit den
Möglichkeiten, die in ihm stecken, und den Unmöglichkeiten. Und am
Ende auch zu akzeptieren: Zum Leben gehört der Tod.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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