Kölner Stadt-Anzeiger: Kirchenrechtler: Papst kann Holocaust-Leugner Williamson erneut exkommunizieren Trierer Professor Peter Krämer: Einschreiten gegen Verletzung der Menschenwürde aus dem Raum der 
Geschrieben am 06-02-2009 |   
 
    Köln (ots) - Der Trierer Kirchenrechtler Peter Krämer hält die  erneute Exkommunikation des Holocaust-Leugners William Richardson  rechtlich für möglich. Zwar handle es sich bei der Frage nach dem  Völkermord an den europäischen Juden nicht um eine Glaubenswahrheit.  Trotzdem habe "das päpstliche und bischöfliche Lehramt auch die  Pflicht, zu ethischen oder sozialen Fragen Stellung zu nehmen und  einzuschreiten, wenn aus dem Raum der Kirche die Würde des Menschen  verletzt wird", sagte Krämer dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Dies sei  der Fall, wenn jemand den Holocaust leugne. "Denn er bestreitet ja  nicht nur historische Tatsachen, sondern dahinter steht eine  menschenverachtende Ideologie", so Krämer. "Als härteste Maßnahme  könnte der Papst durchaus die Exkommunikation aussprechen. Oder er  könnte ein mehrjähriges Redeverbot verhängen." Der Trierer Ordinarius widersprach der These, Papst Benedikt XVI. könne das einmal erlassene Dekret über die Aufhebung der über die Traditionalisten-Bischöfe  verhängten Exkommunikation nicht wieder zurücknehmen. Krämer sagte,  er setze den Akzent anders als sein Münsteraner Kollege Klaus  Lüdicke. Selbst wenn für das Dekret gelte, "erlassen ist erlassen",  könne der Papst zu neuen Sanktionen greifen, falls die vier Bischöfe  weiterhin notorisch ungehorsam seien. Danach sehe es aber aus: Die  Pius-Bruderschaft rede weiter davon, "Rom bekehren" zu wollen und  bezeichne das Zweite Vatikanische Konzil als "Riesenkloake". Der  Papst müsse die Exkommunikation androhen und sagen, "wenn ihr  weiterhin in so grober Weise gegen Lehre und Disziplin der Kirche  verstoßt, schließe ich euch aus der kirchlichen Gemeinschaft aus".  Das wäre dann keine "Tatstrafe", sondern eine "Spruchstrafe",  erläuterte der Experte.
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