Trojanisches Pferd: Rabattverträge über patentgeschützte Arzneimittel
Geschrieben am 28-01-2009 |   
 
    Berlin (ots) - In letzter Zeit schließen Krankenkassen und  forschende Arzneimittelhersteller immer öfter langfristige  Rabattverträge über Präparate ab, deren Patentschutz in Kürze  ausläuft. Diese Praxis kommentiert Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt wie folgt:
     "Krankenkassen, die solche Vereinbarungen treffen, bringen sich  selbst schon auf kurze Sicht um beträchtliche Einsparpotenziale. Denn mit dem Abschluss von Rabattverträgen über patentgeschützte  Arzneimittel, deren Laufzeit über den Patentablauf hinausgeht,  schotten sie ihren Markt für längere Zeit gegen generische  Konkurrenzprodukte ab. Nach dem Patentablauf auf den Markt kommende  wirkstoffgleiche Generika haben wegen des Abgabevorrangs der  rabattierten Erstanbieterprodukte für die Laufzeit des  Rabattvertrages das Nachsehen. Egal wie günstig ihr Preis ist - die  Apotheken sind gezwungen, an ihrer Stelle ohne Wenn und Aber  Rabattarzneimittel abzugeben.
     Bereits zum Zeitpunkt ihrer Markteinführung sind Generika in der  Regel aber deutlich preisgünstiger als patentfreie  Erstanbieterprodukte. Wegen des harten intragenerischen Wettbewerbs  wächst diese Differenz kontinuierlich weiter an. Betrachtet man alle  Präparate im generikafähigen Markt, lag der Durchschnittspreis eines  patentfreien Erstanbieterprodukts im November 2008 mit 43,02 Euro um  126,1 Prozent über dem eines durchschnittlichen Generikums (19,03  Euro). Nicht von ungefähr hat die Gesetzliche Krankenversicherung  (GKV) 2008 durch die Verordnung und Abgabe preisgünstiger Generika  allein auf der Basis der Listenpreise 10 Milliarden Euro gespart.  Hinzu kommen die derzeit nicht bezifferbaren Entlastungen durch  Rabattverträge.
     Ihre unbestritten hohe Qualität und ihr enormer Preisvorteil haben dazu geführt, dass Generika zum Rückgrat der Arzneimittelversorgung  geworden sind. Aktuell halten sie im GKV-Markt einen  Verordnungsanteil von 61 Prozent. Das Beispiel des Antidepressivums  Venlafaxin, dessen Patent im Dezember 2008 ausgelaufen ist, belegt  beispielhaft den Siegeszug, den neue generische Substanzen heutzutage antreten. Nach nur vier Wochen war nämlich bereits fast jede zweite  verschriebene Venlafaxin-Packung (45,2 Prozent) ein Generikum.
     Angesichts dieser rasanten Marktverschiebungen ist nur zu  verständlich, dass forschende Arzneimittelhersteller versuchen, ihre  Marktanteile und ihre Umsätze mit Rabattverträgen zu konservieren,  die sie vor Patentablauf schließen. Damit wird das  Wettbewerbsinstrument der Rabattverträge aber geradezu pervertiert.  Rabattverträge bewirken nun einmal in den Marktsegmenten die höchsten kassenindividuellen Preiszugeständnisse, in denen mehrere Anbieter im Wettbewerb stehen. Da beim Abschluss der in Rede stehenden  Rabattverträge indes noch keine generischen Konkurrenzprodukte im  Markt sind, verfügen die Krankenkassen über keinen Vergleichsmaßstab, mit dessen Hilfe sie die Rabattangebote forschender  Arzneimittelhersteller "eichen" können. Es besteht daher die latente  Gefahr, dass Krankenkassen ihren Vertragspartnern die mit den  Rabattverträgen verbundene verlängerte Marktexklusivität für ein  Linsengericht verkaufen. Damit fügen sie gleichzeitig der  Generikaindustrie schweren Schaden zu. Denn aufgrund ihrer geringen  Margen sind die Unternehmen darauf angewiesen, dass die  Refinanzierung ihrer Investitionen in neue generische Wirkstoffe  unmittelbar nach Patentablauf beginnt. Auch insofern ist das  Ver-halten der Krankenkassen kurzsichtig.
     Pro Generika kann nachvollziehen, dass die Krankenkassen ihre  Ausgaben gerade für die teuren patentgeschützten Arzneimittel  verringern wollen. Zumal sie Rabattverträge über patentgeschützte  Arzneimittel in einem unbürokratischen Verfahren freihändig vergeben  können. Insofern gehen Rabattverträge mit forschenden  Arzneimittelherstellern aus Verbandssicht grundsätzlich in Ordnung.  Die Laufzeit derartiger Vereinbarungen muss aber zwingend mit dem  Patentablauf enden. Danach müssen sich alle patentfreien  Erstanbieterprodukte ohne jeden Schutzzaun dem uneingeschränkten  Wettbewerb mit Generika stellen. Nur so können Krankenkassen und  Beitragszahler auch in Zukunft vom intensiven Preiswettbewerb im  Generikamarkt profitieren."
  Originaltext:         Pro Generika e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54604 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54604.rss2
  Pressekontakt: Thomas Porstner, Pressesprecher, Tel.: (030) 81 61 60 9-40,  info@progenerika.de
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