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Lausitzer Rundschau: Freilassung für Ex-RAF-Terroristen Klar Ohne Reue

Geschrieben am 24-11-2008

Cottbus (ots) - Es entspricht den Prinzipien des Rechtsstaates, am
Ende einer langen Haft auch solche Leute zu begnadigen, die keine
Gnade mit eben diesem Rechtsstaat kannten. Die gesetzlichen
Voraussetzungen gelten für alle. Das macht die Überlegenheit des
Rechtsstaats aus. Im Falle des einstigen RAF-Terroristen Christian
Klar bleibt jedoch ein besonders bitterer Beigeschmack. Verurteilt
wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an neun Menschen hatte er
mehr als ein Vierteljahrhundert Zeit, um über seinen Irrweg von
Terror und Gewalt nachzudenken. Aber echte Reue oder ein
überzeugendes Wort der Entschuldigung kam Klar nie über die Lippen.
Schlimmer noch. Klar weiß um die genauen Zusammenhänge bei der Tötung
des ehemaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Aber er
schweigt, um seine Helfer von damals nicht zu belasten.
Dass Angehörige wie Bubacks Sohn Michael die Haftentlassung als
schwer erträglich empfinden müssen, ist da allzu verständlich.
Juristisch war indes "nur" darüber zu entscheiden, ob Klar rückfällig
werden könnte. Das haben die Richter verneint. Deshalb kommt Klar in
wenigen Wochen frei.
Er wird dann länger hinter Gitter gesessen haben, als manch anderer
Mörder oder Sexualverbrecher. Das soll Klars Handeln nicht
verharmlosen. Überhaupt lassen sich Schuld und Verantwortung mitunter
nur schwer durch Strafparagrafen erfassen. Umso wichtiger sind
moralische Kategorien. Es wäre auch ein Signal an die Hinterbliebenen
der RAF-Opfer, würde sich Klar endlich von seinen Untaten
distanzieren.
Dass ein Berliner Theaterintendant dem Ex-Terroristen eine
Beschäftigung anbietet, bringt Christian Klar jedoch in die Rolle des
Helden. Spätestens an dieser Stelle ist der Grad der Zumutbarkeit
überschritten.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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