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Bioland und Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) fordern angemessene Entschädigung der Imker / Entschädigungsmodell von Landwirtschaftsminister Hauk treibt Berufs- und Erwerbsimker in den Rui

Geschrieben am 13-08-2008

Mainz, Utting (ots) - Im Frühjahr dieses Jahres kam es in
Baden-Württemberg durch das Mais-Beizmittel Poncho der Firma Bayer
mit dem Wirkstoff Clothianidin zur bisher größten dokumentierten
Bienenvergiftung Deutschlands. Weit über 11.000 Bienenvölker waren
betroffen. Die Firma Bayer Crop Science hat bisher nur insgesamt 2
Mio Euro als Pauschal-Entschädigung in Aussicht gestellt und das Land
Baden-Württemberg soll diese Mittel verteilen. Die
baden-württembergische Landesregierung scheint es als ihre Aufgabe zu
erachten, Bayer Crop Science vor den Schadenersatzansprüchen der
Imker zu schützen. Anstatt darauf zu dringen, dass der real
entstandene Schaden beglichen wird, rechnet sie den Schaden klein und
stülpt den Berufs- und Erwerbsimkern ein an der Hobby-Imkerei
orientiertes, pauschaliertes Entschädigungsmodell über. Danach sollen
alle Imker im Schnitt mit ca. 150 Euro pro geschädigtem Bienenvolk
abspeist werden.

In ähnlich gelagerten Vergiftungsfällen der Vergangenheit wurden
den Imkern von den Versicherungen über 500 Euro pro Bienenvolk
zugesprochen, um den entstandenen Schaden an den Bienen und die
entgangene Honigernte auszugleichen. Gemessen daran verteilt
Landwirtschaftsminister Hauk nur Almosen. Für die Imker kommt noch
der langfristige Schaden hinzu, der durch den Verlust von Kunden
entsteht, die dieses Jahr nicht bedient werden konnten. Berufs- und
Erwerbsimker ernten durch gezielte Wanderung mit ihren Bienen
verschiedene Honigsorten und erzielen dadurch wesentlich höhere
Erträge als Imker, die an einem Standort bleiben. Dem muss bei der
Festlegung von Entschädigungsmodellen Rechnung getragen werden.
Sowohl Bioland als auch der DBIB fordern von Minister Hauk, den real
entstandenen Schaden zu ersetzen. In der Regel können die Imker ihre
Ertragsverluste durch die Bienenvergiftung mittels Aufzeichnungen aus
den Vorjahren plausibel belegen.

Die Landesregierung hat den Imkern eine viel zu enge Frist bis zum
15. August gesetzt, die niedrige Pauschalentschädigung anzunehmen
und damit auf weitere Forderungen zu verzichten. Diese kurze
Fristsetzung hat keine sachliche Begründung und fällt zudem in eine
Zeit mit hohen Arbeitsspitzen in der Berufs- und Erwerbsimkerei. Hier
soll Druck aufgebaut werden, damit die Imker die niedrige
Entschädigung annehmen. Bioland und DBIB fordern daher von Minister
Hauk, den Imkern mindestens bis zum 30. September Zeit zu geben, um
auch andere Optionen, einschließlich des Rechtsweges, zu prüfen.

Originaltext: Bioland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58356
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58356.rss2

Pressekontakt:
Bioland e.V., 55116 Mainz
Pressestelle, Gerald Wehde
Tel: 06131/2397920, mobil: 0176/60030011
E-Mail: presse@bioland.de

Deutscher Berufs und Erwerbsimker Bund e.V., 86919 Utting,
Präsident Manfred Hederer, Tel. 0172 / 8206459
E-mail: manfred.hederer@berufsimker.de


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