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Bernhardt: Energiesteuergesetz vor dem Abschluss

Geschrieben am 31-05-2006

Berlin (ots) - Zum baldigen Abschluss eines Gesetzes zur
Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung
des Stromsteuergesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

CDU/CSU und SPD haben sich auf eine Reihe von Änderungen zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Besteuerung von
Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
(Drucksache 16/1127) geeinigt.

Die äußerst positive und aufstrebende Entwicklung auf dem Markt
der alternativen Energien wollen wir schützen und keinesfalls
erdrücken. Daher bemühen wir uns um ausgeglichene Kompromisse, die
aber auch die Fragen der Haushaltskonsolidierung nicht außer Betracht
lassen.

Viele konstruktive Vorschläge der Sachverständigen haben in die
weiteren parlamentarischen Arbeiten bislang Eingang gefunden und
werden auch in den abschließenden Beratungen berücksichtigt.

Abweichend vom Regierungsentwurf, der eine Besteuerung von reinem
Pflanzenöl ab 1. August dieses Jahres in Höhe von 15 Cent pro Liter
vorsah, wird es weiterhin bei der völligen Steuerbefreiung von
Pflanzenöl bleiben. Biodiesel soll ab 1. August dieses Jahres
lediglich mit 9 Cent pro Liter und nicht wie im Regierungsentwurf
vorgesehen mit 10 Cent besteuert werden. Bezogen auf beide Punkte
wurde vereinbart, dass bereits Ende 2007 eine Überprüfung der
Marktsituation durch die Bundesregierung erfolgen soll, um
festzustellen, ob eine EU-rechtswidrige Überförderung vorliegt, die
dann zu entsprechenden Steuererhöhungen führen müsste.

Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft den Zeitraum der
Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas. Während im
Gesetzentwurf Flüssiggas lediglich bis Ende 2009 und Erdgas bis 2020
steuerlich begünstigt werden sollten, ist nunmehr vorgesehen, die
Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas bis 2018 vorzusehen.

Die abschließenden Beratungen sollen möglichst in der nächsten
Plenarwoche des Deutschen Bundestages, d.h. in der Zeit vom 19. bis
23. Juni 2006, erfolgen. Auf jeden Fall muss das Gesetz noch vor den
Parlamentssommerferien vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung
verabschiedet werden, damit es wie geplant am 1. August dieses Jahres
in Kraft treten kann.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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