| | | Geschrieben am 30-07-2008 Allg. Zeitung Mainz: Schon lange überfällig
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 Mainz (ots) - Florian Giezewski zu Telefon-Werbung
 
 Neben dem Werbe-Müll im E-Mail-Postfach gehören unerwünschte
 Anrufe von Telefonwerbern zu den lästigsten Folgen der heutigen
 Kommunikationstechnologien. Es gibt kaum jemanden, dem noch nicht
 irgendwelche Lotterien oder Internet-Verträge ungefragt angeboten
 wurden. Und wer nicht ganz genau aufpasst oder das Gespräch sofort
 beendet, hat ungewollt etwas bestellt. Dass die Justizministerin dem
 Einhalt gebieten will, ist lange überfällig. Insbesondere ein
 Widerrufsrecht für alle am Telefon abgeschlossenen Verträge ist zum
 Schutz von Kunden wichtig. Und dass sich die Mitarbeiter von
 Call-Centern künftig nicht mehr hinter verborgenen Telefon-Nummern
 verstecken können, hilft ebenfalls. Doch erscheint es mehr als
 fraglich, ob die Drohung mit einem Bußgeld in Höhe von 50000 Euro
 wirkungsvoll ist. Schon jetzt können Gerichte bei unerlaubter
 Telefonwerbung Zwangsgelder von bis zu 250000 Euro verhängen, ohne
 dass dies den Telefonterror der Call-Center verringert hätte. Hier
 ist es wie in anderen Bereichen: Ohnehin sind Bußgelder nur wirksam,
 wenn sie auch wirklich verhängt werden. Andererseits darf der
 sinnvolle Schutz vor Betrügern nicht dazu führen, dass seriöse
 Telefon-Geschäfte fast unmöglich werden. Denn tausende Kunden
 bestellen täglich telefonisch beim Versandhandel Produkte - und sind
 mit diesem Verfahren sehr zufrieden. Das beispielsweise von Bayern
 geforderte vollständige Verbot von Telefon-Geschäften wäre deshalb
 völlig überzogen und ginge an der Lebenswirklichkeit vorbei.
 Alternativ zu den jetzigen Gesetzesplänen sollte man auch die
 amerikanische Lösung des Problems in die Diskussion einbeziehen: Dort
 gibt es eine Ruf-nicht-an-Liste. Wer seine Nummer dort einträgt, darf
 nicht angerufen werden - und hat endlich Ruhe.
 
 Originaltext:         Allgemeine Zeitung Mainz
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