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WAZ: Technik in der Grauzone. Kommentar von Thomas Mader

Geschrieben am 16-07-2008

Essen (ots) - Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf im Fall
Bushido gegen ahnungslose Rentner muss viele Nutzer von drahtlosen
Internetzugängen verunsichern. Denn das Gericht verlangt, dass man
sein privates Funk-Netz technisch gegen heimliche Mitsurfer schützt.
Das ist natürlich auch aus Sicht des Nutzers geboten, schon wegen der
Sicherheit der eigenen Daten. Aber man darf unterstellen: Viele
Anwender blicken technisch nicht ausreichend durch.

Fast flächendeckend kann man sich etwa mit einem "iPod Touch" in
fremde Netze einklinken. Es muss hunderttausende Menschen geben, die
ihre Zugänge nicht schützen - ihnen allen soll nun ein Prozess
drohen?

Die Entscheidung ist realitätsfremd und widerspricht dem
Gerechtigkeitsempfinden. Wenn man seinen Werkzeugkasten herumstehen
lässt, und ein Fremder schlägt mit dem Hammer ein Schaufenster ein,
wird man auch nicht wegen Vergesslichkeit belangt. Tatsächlich
entschieden andere Gerichte, etwa in Mannheim, in ähnlichen Fällen zu
Gunsten des Verbrauchers. Gefordert ist darum der Gesetzgeber, der
der Technik schon viel zu lange hinterherschnarcht.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
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Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-2727
zentralredaktion@waz.de


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