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Geplante Neuregelungen bei Hartz IV - ein Rückschlag für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen

Geschrieben am 24-05-2006

Köln (ots) - "In der momentanen Debatte werden Missbrauch der
Sozialkassen und das Streben nach finanzieller Unabhängigkeit von
Frauen auf unzulässige Weise miteinander verquickt", so kommentiert
die Kölner Finanzberaterin Heide Härtel-Herrmann, Pressesprecherin
der FinanzFachFrauen, die geplante Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze.

Das Anfang Mai vom Kabinett verabschiedete
"Fortentwicklungsgesetz" zu Hartz IV soll am 1. August in Kraft
treten. Eine der geplanten Neuregelungen betrifft das so genannte
Schonvermögen. Nach dem derzeitigen Stand dürfen pro Lebensjahr nicht
mehr als 200 Euro (insgesamt also bis zu 13.000 Euro) Vermögen
vorhanden sein, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben.
Hinzu kommt noch einmal derselbe Freibetrag für die Altersvorsorge.
Die Neuregelung sieht nun vor, das zulässige Vermögen um 50 Euro
abzusenken, aber das für die Rente angesparte Geld um 50 Euro pro
Lebensjahr aufzustocken.

Nach Auffassung der FinanzFachFrauen, einem bundesweiten
Zusammenschluss unabhängiger Finanzdienstleisterinnen, stellt diese
Neuregelung eine staatliche Bevormundung dar, die insbesondere Frauen
in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Zum einen sei die Verringerung
des frei verfügbaren Teils des Schonvermögens ein nicht zu
rechtfertigender Eingriff in die finanzielle Unabhängigkeit von
Menschen, die sie zwinge, beim Wiedereintritt in die Erwerbstätigkeit
mit dem Aufbau persönlicher Rücklagen wieder fast von vorn zu
beginnen. Zugleich seien aber auch nach der Erhöhung des für die
Altersvorsorge festgelegten Teils des Schonvermögens die damit
erzielbaren privaten Rentenansprüche "zum Sterben zuviel und zum
Leben zu wenig". Dies betreffe Frauen noch härter als Männer, weil
Frauen auf Grund niedrigerer Erwerbseinkommen in der Regel wesentlich
größere Versorgungslücken hätten als Männer.

Die FinanzFachFrauen fordern schon seit langem eine angemessene
Schonung des privat für die Rentenzeit zurückgelegten Vermögens: "Die
bestehenden und anvisierten Grenzen sind ein Hohn. Sie bestrafen
alle, die die Aufforderung zur Eigenvorsorge ernst genommen haben.
Mit dem auf diesem Niveau erlaubten Vermögen kann keine Zusatzrente
aufgebaut werden. Das Zehnfache wäre erforderlich. Die geplanten
Neuregelungen dienen einzig dazu, schnell die Löcher in den
öffentlichen Kassen zu stopfen, auch wenn dadurch viel größere -
allerdings private - Löcher aufgerissen werden." Die aktuelle
Diskussion über den Missbrauch der Sozialkassen werde für eine
Politik genutzt, die eine finanzielle Unabhängigkeit auch im Alter
unmöglich mache. Damit werde eine neue Altersarmut vorprogrammiert,
die vor allem Frauen betrifft. Die Erkenntnis, dass
Gleichberechtigung von Frauen nur unter Bedingungen ökonomischer
Eigenständigkeit möglich ist, spiele zwar in der aktuellen
Familienpolitik eine zentrale Rolle. Doch mit der "Reform" von Hartz
IV werde sie zur selben Zeit in den Wind geschlagen.


Über die FinanzFachFrauen

Die FinanzFachFrauen sind ein bundesweiter Zusammenschluss von
qualifizierten Finanzdienstleisterinnen, die als Expertinnen für
Versicherung, Kapitalanlagen, Finanzierungen und Immobilien tätig
sind. Jede ist in ihrer Arbeit wirtschaftlich unabhängig von Banken,
Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften. Ausbildung,
Berufserfahrung und frauenpolitisches Engagement haben zur Gründung
des Arbeitskreises geführt. Die FinanzFachFrauen sind die ersten
Frauen in Deutschland, die ein Beratungskonzept speziell für Frauen
entwickelt haben. Über die Beratungstätigkeit hinaus vertreten sie
die Interessen von Frauen in wichtigen Gremien, führen Tagungen durch
und sind als Autorinnen erfolgreich.


Originaltext: Finanzfachfrauen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55556
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55556.rss2

Pressekontakt
Karoline Becker
Agentur für Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0228 207 27 27
www.finanzfachfrauen.de


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