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Westfalenpost: Nicht zuviel verlangt Pass darf nicht erschlichen werden

Geschrieben am 24-05-2006

Hagen (ots) - Von Peter Tendler

Wäre die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders
ausgefallen, wenn es sich bei dem Nigerianer mit deutscher
Staatsbürgerschaft nicht um einen wegen Drogenhandels vorbestraften
Mann gehandelt hätte? Der Blick in die Urteilsbegründung lässt für
derartige Spekulationen keinen Raum. Allein die falsche Angabe im
Einbürgerungsantrag sei Grund genug, die deutsche Staatsbürgerschaft
zu entziehen, auch wenn der Kläger dadurch staatenlos wird.
Die Rigorosität, die hier durchklingt, wird in Zukunft hoffentlich
durchgehalten. Die recht großzügigen Regeln für den Erwerb eines
deutschen Passes, die ja nicht zu einem Ansturm auf die deutsche
Staatsbürgerschaft geführt haben, machen falsche Angaben praktisch
überflüssig. Die Frage ist also, für welchen Ausländer der deutsche
Pass so attraktiv ist, dass er dafür seine angeborene Identität
aufgibt? In diesem Fall war es ein Drogenhändler, der sich Vorteile
versprach.
Wer hier mehr sein will, als ein einfacher Ausländer, der braucht
sich seinen Status nicht zu erschleichen. Mit dem Erlernen der
Sprache und dem Nachweis, für seinen Lebensunterhalt aufkommen zu
können, ist es getan. Das ist wahrlich nicht zuviel verlangt.

Originaltext: Westfalenpost
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58966
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Westfalenpost
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Telefon: 02331/9174160


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