Westfalenpost: Nicht zuviel verlangt  Pass darf nicht erschlichen werden
Geschrieben am 24-05-2006 |   
 
    Hagen (ots) - Von Peter Tendler
     Wäre die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders  ausgefallen, wenn es sich bei dem Nigerianer mit deutscher  Staatsbürgerschaft nicht um einen wegen Drogenhandels vorbestraften  Mann gehandelt hätte? Der Blick in die Urteilsbegründung lässt für  derartige Spekulationen keinen Raum. Allein die falsche Angabe im  Einbürgerungsantrag sei Grund genug, die deutsche Staatsbürgerschaft  zu entziehen, auch wenn der Kläger dadurch staatenlos wird.  Die Rigorosität, die hier durchklingt, wird in Zukunft hoffentlich  durchgehalten. Die recht großzügigen Regeln für den Erwerb eines  deutschen Passes, die ja nicht zu einem Ansturm auf die deutsche  Staatsbürgerschaft geführt haben, machen falsche Angaben praktisch  überflüssig. Die Frage ist also, für welchen Ausländer der deutsche  Pass so attraktiv ist, dass er dafür seine angeborene Identität  aufgibt? In diesem Fall war es ein Drogenhändler, der sich Vorteile  versprach.   Wer hier mehr sein will, als ein einfacher Ausländer, der braucht  sich seinen Status nicht zu erschleichen. Mit dem Erlernen der  Sprache und dem Nachweis, für seinen Lebensunterhalt aufkommen zu  können, ist es getan. Das ist wahrlich nicht zuviel verlangt.
  Originaltext:         Westfalenpost Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58966 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58966.rss2
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